Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfache Gewinnermittlung für Selbstständige unter den Grenzwerten 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn pro Jahr. 2026 wird sie über die Anlage EÜR im ELSTER-Portal eingereicht — Pflichtformular für alle Solopreneure und Freiberufler. Mit sauberer Belegerfassung und Buchhaltungs-Software wird die Erstellung zur 2- bis 4-Stunden-Aufgabe pro Quartal.
Die EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG stellt Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben einer Periode gegenüber — die Differenz ist der steuerpflichtige Gewinn. Berechtigt: Freiberufler unabhängig vom Umsatz, Gewerbetreibende bis 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn. Zufluss-Abfluss-Prinzip: nicht das Rechnungsdatum zählt, sondern wann das Geld floss. Die Anlage EÜR wird elektronisch über ELSTER eingereicht — Pflicht ab dem Steuerjahr 2017. Tools wie sevDesk, Lexware Office, Buchhaltungsbutler oder Accountable übernehmen die Erfassung. Wer ohne Software arbeitet, kalkuliert 6 bis 12 Stunden pro Quartal — mit Software 2 bis 4 Stunden.
Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung genau?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfache Form der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Sie stellt alle Betriebseinnahmen einer Periode allen Betriebsausgaben gegenüber — die Differenz ist der steuerpflichtige Gewinn. Anders als die doppelte Buchführung erfordert sie keine Bilanz, kein Inventar und keine Bestandskonten.
Drei Charakteristika definieren die EÜR:
Erstens: Zufluss-Abfluss-Prinzip. Einnahmen werden erfasst, wenn das Geld auf dem Konto eingeht — nicht, wenn die Rechnung gestellt wurde. Ausgaben werden erfasst, wenn sie tatsächlich bezahlt wurden, nicht wenn die Lieferung erfolgte. Eine im Dezember gestellte Rechnung, die erst im Januar bezahlt wird, gehört in das Folgejahr.
Zweitens: Geld-Stromsicht. Die EÜR zeigt die reale Liquidität des Solopreneurs. Sie eignet sich gut für kleine Strukturen, weil sie Erträge und Aufwendungen unkompliziert abbildet.
Drittens: Vereinfachte Buchführung. Keine T-Konten, keine doppelte Erfassung, keine Bestandsveränderungen. Eine Excel-Tabelle mit zwei Spalten (Einnahmen, Ausgaben) reicht prinzipiell aus.
Die EÜR ist die häufigste Gewinnermittlung in Deutschland — rund 90 Prozent aller Solopreneure und Freiberufler nutzen sie. Bilanzierung wird erst ab den Grenzen 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn pro Jahr verpflichtend (für Gewerbetreibende) oder bei GmbH/UG-Strukturen.
Wer darf die EÜR nutzen und wer muss bilanzieren?
EÜR ist 2026 zulässig für Freiberufler unabhängig vom Umsatz, sowie für Gewerbetreibende mit Jahresumsatz bis 800.000 Euro und Jahresgewinn bis 80.000 Euro. Wer eine dieser beiden Grenzen überschreitet, muss ab dem Folgejahr bilanzieren. GmbH und UG sind unabhängig vom Umsatz zur doppelten Buchführung verpflichtet.
Freiberufler
Freiberufler nach § 18 EStG dürfen die EÜR unbegrenzt nutzen. Klassische Freiberufler-Berufe:
- Ärzte, Heilpraktiker, Therapeuten
- Anwälte, Steuerberater, Notare
- Architekten, Ingenieure
- Wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische Tätigkeit
- Beratende Tätigkeit mit fachlicher Spezialisierung
- Coaches mit unterrichtender oder beratender Komponente
Auch bei Jahresumsätzen über 1 Million Euro behält der Freiberufler seine EÜR-Berechtigung.
Gewerbetreibende
Gewerbetreibende sind bilanzierungspflichtig ab folgenden Schwellen:
- Jahresumsatz über 800.000 Euro, ODER
- Jahresgewinn über 80.000 Euro
Beide Grenzen werden seit 2024 angehoben — vor 2024 lagen sie bei 600.000 Euro Umsatz und 60.000 Euro Gewinn. Die höheren Werte schaffen mehr Spielraum für wachsende Solopreneur-Strukturen.
Bei Überschreitung muss ab dem folgenden Wirtschaftsjahr bilanziert werden — nicht rückwirkend. Das Finanzamt informiert mit einer Aufforderung zur Bilanzierung typischerweise nach Eingang der Steuererklärung des Grenzjahrs.
Kapitalgesellschaften
GmbH und UG sind unabhängig vom Umsatz zur doppelten Buchführung verpflichtet. Hier ist die EÜR nicht zulässig. Die Buchhaltung erfolgt nach HGB-Vorgaben mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Inventar.
Aus 16 Jahren Steuerberatungs-Praxis: viele Gewerbetreibende übersehen, dass die Bilanzierungsgrenzen «entweder oder» gelten. Wer 750.000 Euro Umsatz hat (unter der Umsatzgrenze), aber 95.000 Euro Gewinn macht (über der Gewinngrenze), muss trotzdem bilanzieren. In meiner Praxis sehe ich jedes Jahr Solopreneure, die sich gefreut haben «noch unter 800k Umsatz» zu sein, dann aber wegen hoher Marge die Gewinngrenze gerissen haben. Saubere Vorgehensweise: ab Jahresmitte prüfen, ob beide Grenzen sicher unterschritten werden — wenn nein, frühzeitig Steuerberater einbeziehen und die Bilanzierungsumstellung vorbereiten. Eine plötzliche Bilanzierung im Folgejahr ohne Vorbereitung kostet typischerweise 1.500 bis 4.000 Euro mehr an Erstellungs-Honoraren.
Welche Posten gehören in die EÜR?
In die EÜR gehören alle betrieblich veranlassten Einnahmen und Ausgaben einer Periode. Privatentnahmen und Privateinlagen werden separat behandelt und nicht in die EÜR aufgenommen. Wichtige Pflicht-Kategorien für 2026: Honorare, Material und Wareneinsatz, Miete, Versicherungen, Software, Reisekosten, Personalkosten, Abschreibungen und Vorsteuer.
Betriebseinnahmen
Alle Geldzuflüsse aus geschäftlicher Tätigkeit. Klassische Kategorien:
- Honorare und Dienstleistungs-Erlöse
- Produktverkäufe
- Mieten und Pachten (bei vermieteten Geschäftsräumen)
- Zinsen auf Geschäftskonten
- Erstattungen von Versicherungen
- Auflösung von Rückstellungen (bei späterer Bilanzierung)
- Sachbezüge mit geldwertem Vorteil
Wichtig: bei umsatzsteuerpflichtigen Solopreneuren werden die Brutto-Einnahmen erfasst, die abgeführte Umsatzsteuer wird separat als Ausgabe geführt.
Betriebsausgaben
Alle Geldabflüsse für betrieblich veranlasste Zwecke:
Material und Wareneinsatz: Rohstoffe, Halbfertigprodukte, Handelswaren — alles, was direkt in die Leistungserstellung fließt.
Personalkosten: Bruttolöhne, Arbeitgeber-Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft, Lohnsteuer (vorab vom Lohn einbehalten, vom Solopreneur abgeführt).
Miete und Pacht: Büro, Coworking-Space, Werkstatt, Lager — alle betrieblich genutzten Räumlichkeiten.
Versicherungen: Berufshaftpflicht, Cyber-Versicherung, Rechtsschutz, Betriebsunterbrechung. Private Versicherungen wie private Krankenversicherung gehören NICHT hierher.
Software und IT: SaaS-Abos, Lizenzen, Cloud-Speicher, Domain und Hosting, Tools-Abos (Notion, Slack, Adobe).
Reisekosten: Fahrtkosten, Übernachtungen, Verpflegungspauschalen (28 Euro pro Tag bei Abwesenheit über 8 Stunden, 2026).
Telefon und Internet: anteilig nach betrieblichem Nutzungsanteil. Standard-Annahme 80 Prozent betrieblich bei Solopreneuren mit Home-Office.
Kfz-Kosten: bei betrieblicher Nutzung über 50 Prozent voll absetzbar. Bei privatem Kfz mit beruflicher Mitnutzung: 0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab km 21 (Stand 2026).
Bewirtungskosten: 70 Prozent der angemessenen Geschäftsessen sind absetzbar (30 Prozent nicht-abzugsfähig wegen «Privatanteil»).
Abschreibungen (AfA): Anlagevermögen wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 Euro netto sofort, darüber Abschreibung über Nutzungsdauer (Laptop typisch 3 Jahre, PKW 6 Jahre, Büromöbel 13 Jahre).
Vorsteuer: bei umsatzsteuerpflichtigen Solopreneuren die in eigenen Rechnungen ausgewiesene Vorsteuer (verrechenbar mit der vereinnahmten Umsatzsteuer).
Nicht in die EÜR gehören
Drei Kategorien gehören NICHT in die EÜR:
- Privatentnahmen: Geld, das vom Geschäftskonto auf das Privatkonto übertragen wird
- Privateinlagen: Geld, das vom Privatkonto in das Geschäftskonto eingebracht wird
- Einkommensteuer-Vorauszahlungen: sind keine Betriebsausgaben
Diese werden zwar im Geschäftskonto erfasst, aber nicht in die Gewinnermittlung einbezogen.
Wie funktioniert die Anlage EÜR im ELSTER-Portal?
Die Anlage EÜR wird seit dem Steuerjahr 2017 elektronisch über ELSTER eingereicht. Das Formular ist als Pflichtformular für alle Solopreneure mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG vorgeschrieben. Die Einreichung erfolgt zusammen mit der Einkommensteuererklärung — jährlich bis 31. Juli des Folgejahres ohne Steuerberater, bis 1. März des übernächsten Jahres mit Steuerberater.
Struktur der Anlage EÜR
Die Anlage EÜR umfasst rund 90 Eingabefelder, gegliedert in:
Teil A: Allgemeine Angaben zu Person, Tätigkeit und Steuernummer.
Teil B: Einnahmen mit Aufteilung nach:
– Umsatzsteuerpflichtige Erlöse (mit USt-Sätzen)
– Umsatzsteuerfreie Erlöse
– Sonstige Einnahmen
– Vereinnahmte Umsatzsteuer
Teil C: Ausgaben mit Detailaufschlüsselung nach:
– Wareneinkauf und Material
– Personalkosten
– Raumkosten
– Fahrzeugkosten
– Reisekosten
– Werbe- und Reisekosten
– Bewirtungskosten (anteilig)
– Versicherungen und Beiträge
– Telefon und Internet
– Sonstige betriebliche Ausgaben
– Abschreibungen
– Geleistete Vorsteuer
– Sonstige Ausgaben
Teil D: Ermittlung des Gewinns als Berechnung Einnahmen minus Ausgaben.
Teil E: Zusätzliche Angaben zu Investitionsabzugsbeträgen, Sonderabschreibungen und besonderen Positionen.
Pflicht zur elektronischen Übermittlung
Die elektronische Übermittlung über ELSTER ist seit 2017 verpflichtend. Eine Papier-Abgabe wird vom Finanzamt nur in absoluten Härtefällen akzeptiert — etwa wenn der Solopreneur nachweislich keinen Computer-Zugang hat.
Die Datei wird im sogenannten «ELSTER-Datenträger» übertragen, der durch das ELSTER-Online-Portal generiert wird. Wer mit Buchhaltungs-Software arbeitet, kann die Anlage EÜR oft direkt aus der Software exportieren — keine manuelle Eingabe nötig.
Welche Tools eignen sich für die EÜR-Erstellung 2026?
Drei Tool-Kategorien decken die EÜR-Erstellung 2026 ab: dedizierte Buchhaltungs-Software (sevDesk, Lexware Office, Buchhaltungsbutler), All-in-One-Lösungen für Solopreneure (Accountable, FastBill), und einfache Excel-Vorlagen für Minimaler. Kosten zwischen 0 Euro (Excel) und 50 Euro monatlich (Premium-Software).
Dedizierte Buchhaltungs-Software
sevDesk ist 2026 der Marktführer für deutsche Solopreneure. Funktionen: automatische FinTS-Anbindung an Geschäftskonten, automatische Belegerfassung via Smartphone, Rechnungs-Stellung, USt-Voranmeldung, EÜR-Export. Kosten: 11,90 bis 39,90 Euro monatlich.
Lexware Office ist die Cloud-Version des traditionellen Lexware-Stacks. Funktionen vergleichbar mit sevDesk. Kosten: 9,90 bis 49,90 Euro monatlich.
Buchhaltungsbutler ist eine spezialisierte Lösung mit Steuerberater-Integration. Steuerberater können direkt im Tool mit dem Solopreneur zusammenarbeiten. Kosten: 14 bis 39 Euro monatlich.
All-in-One-Lösungen
Accountable ist speziell für Freelancer und Solopreneure entwickelt. Smartphone-First, automatische Steuer-Schätzung, integrierte USt-Voranmeldung. Kosten: 19 bis 49 Euro monatlich.
FastBill kombiniert Rechnungs-Stellung mit einfacher Buchhaltung. Geeignet für Solopreneure mit Fokus auf Rechnungs-Management. Kosten: 9 bis 39 Euro monatlich.
Einfache Excel-Vorlagen
Wer absolut minimal arbeiten will, nutzt eine Excel-Vorlage mit zwei Tabs:
- Tab 1: Einnahmen mit Datum, Beleg-Nummer, Beschreibung, Brutto-Betrag, Netto-Betrag, USt-Betrag
- Tab 2: Ausgaben mit Datum, Beleg-Nummer, Beschreibung, Kategorie, Brutto-Betrag, Netto-Betrag, Vorsteuer
Vorteile: kostenlos, vollständig anpassbar. Nachteile: manuelle Datenpflege, keine automatische Belegerfassung, keine direkte ELSTER-Anbindung.
Geeignet für Solopreneure mit unter 20 Belegen monatlich und einfachen Strukturen.
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) gelten auch für EÜR-Solopreneure. Sie verlangen unter anderem: zeitnahe Belegerfassung (innerhalb von 10 Tagen), unveränderbare Speicherung von Buchungen, 10-jährige Aufbewahrungsfrist. Wer Belege per WhatsApp oder unstrukturiert sammelt und erst am Jahresende sortiert, verstößt formal gegen die GoBD. In der Praxis sehe ich bei Betriebsprüfungen jährlich Solopreneure, die wegen GoBD-Verstößen Schätzungen oder Sicherheitszuschläge von 5 bis 15 Prozent zahlen müssen. Saubere Lösung: zeitnahe digitale Erfassung über GoBD-konforme Software ab Tag eins der Selbstständigkeit.
Welche Fehler kosten EÜR-Solopreneure Geld?
Sieben Fehler kosten EÜR-Solopreneure jährlich 800 bis 5.000 Euro: fehlende oder verspätete Belegerfassung, falsche Abgrenzung Privat- und Betriebsausgaben, übersehene Abschreibungen, falsche Zufluss-Abfluss-Zuordnung, fehlende Vorsteuer-Verrechnung, unvollständige Reisekostenpauschalen, und ignorierte Investitionsabzugsbeträge. Jeder einzelne Fehler ist mit moderatem Aufwand vermeidbar.
Fehlende oder verspätete Belegerfassung ist der häufigste Fehler. Wer Belege erst am Jahresende sortiert, verliert oder vergisst typischerweise 15 bis 30 Prozent — entsprechend höher fällt die Steuerlast aus. Lösung: digitale Erfassung am Tag des Belegs via Smartphone-App.
Falsche Abgrenzung Privat- und Betriebsausgaben trifft besonders bei Mischnutzung (Auto, Smartphone, Internet). Wer zu wenig betrieblichen Anteil ansetzt, zahlt zu viel Steuern. Wer zu viel ansetzt, riskiert Betriebsprüfungs-Korrekturen.
Übersehene Abschreibungen entstehen oft bei Anschaffungen über 800 Euro netto. Anstatt sofort abzusetzen (was nicht zulässig ist), muss über die Nutzungsdauer verteilt werden. Wer das nicht macht, riskiert spätere Korrekturen.
Falsche Zufluss-Abfluss-Zuordnung: eine im Dezember bezahlte Rechnung gehört in das Jahr der Bezahlung, nicht in das Jahr des Rechnungsdatums. Verwechslungen führen zu falschen Gewinnen.
Fehlende Vorsteuer-Verrechnung: umsatzsteuerpflichtige Solopreneure können die in eigenen Eingangsrechnungen ausgewiesene USt als Vorsteuer mit der vereinnahmten USt verrechnen. Wer das nicht macht, zahlt unnötig hohe USt-Beträge.
Unvollständige Reisekostenpauschalen: 28 Euro pro Tag bei Abwesenheit über 8 Stunden, 56 Euro pro Tag bei Abwesenheit über 24 Stunden (2026). Viele Solopreneure setzen nur die tatsächlichen Verpflegungs-Belege an — und verschenken pauschale Beträge.
Ignorierte Investitionsabzugsbeträge: der IAB nach § 7g EStG erlaubt, bis zu 50 Prozent geplanter Investitionen vorab gewinnmindernd anzusetzen. Wer das nicht aktiv beantragt, lässt jährlich 1.500 bis 5.000 Euro Steuerersparnis liegen.
💬 Meine Einschätzung
Aus 16 Jahren Steuerberatung: die größte EÜR-Verbesserung kommt nicht durch komplizierte Optimierung, sondern durch zeitnahe digitale Belegerfassung. Solopreneure, die jeden Beleg sofort scannen und kategorisieren, kommen jährlich entspannt durch ihre EÜR und Steuererklärung. Solopreneure, die Belege im Schuhkarton sammeln, verbringen im Februar 30 bis 60 Stunden mit Buchhaltungs-Aufholarbeit und verlieren typischerweise 15 bis 30 Prozent der absetzbaren Ausgaben durch Verlust und Vergessenheit. Die wirksamste Disziplin ist nicht die Wahl der besten Software, sondern die Gewohnheit, JEDEN Beleg innerhalb von 24 Stunden digital zu erfassen. Diese eine Disziplin spart in der Praxis 1.500 bis 4.000 Euro Steuern pro Jahr — mehr als jede ausgeklügelte steuerliche Gestaltung.
- EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG: einfache Gewinnermittlung für 90 % aller Solopreneure
- Grenzwerte 2026: 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn — darüber Bilanzierungspflicht (Gewerbe)
- Freiberufler dürfen EÜR unabhängig vom Umsatz nutzen
- Zufluss-Abfluss-Prinzip: Zahlungszeitpunkt entscheidet, nicht Rechnungsdatum
- Anlage EÜR seit 2017 elektronische Pflicht über ELSTER-Portal
- GoBD-konforme zeitnahe Belegerfassung wichtiger als ausgewählte Software
Häufige Fragen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Brauche ich für die EÜR einen Steuerberater?
Nicht zwingend. Bei einfachen Solopreneur-Strukturen mit unter 100.000 Euro Jahresumsatz reichen Buchhaltungs-Software und 4 bis 8 Stunden Eigenarbeit pro Quartal aus. Ab 100.000 Euro oder bei komplexeren Strukturen (Mitarbeiter, Mischtätigkeit, Auslandseinsätze) lohnt sich ein Steuerberater — Kosten 800 bis 2.500 Euro jährlich.
Wie lange muss ich EÜR-Unterlagen aufbewahren?
Steuerunterlagen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Das gilt für Rechnungen, Belege, Kontoauszüge, EÜR-Berechnungen und Anlagen EÜR. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wurde. Elektronische Aufbewahrung ist GoBD-konform möglich.
Kann ich die EÜR rückwirkend korrigieren?
Ja, im Rahmen der Steuerbescheid-Korrektur. Bis vier Jahre rückwirkend können neue Belege nachgereicht werden, sofern der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist. Bei bereits bestandskräftigen Bescheiden ist eine Korrektur nur in engen Sonderfällen möglich.
Was tun bei Verlust von Belegen?
Ein Eigenbeleg mit detaillierter Beschreibung (Datum, Höhe, Geschäftszweck) kann den fehlenden Beleg ersetzen — allerdings nur in Ausnahmefällen und mit Risiko bei Betriebsprüfungen. Lösung: ab Tag eins digitale Belegerfassung etablieren.
Wie behandle ich Skonto in der EÜR?
Skonto bei Eingangsrechnungen reduziert die Betriebsausgabe — wenn ich 2 Prozent Skonto auf eine 1.000-Euro-Rechnung erhalte, buche ich nur 980 Euro als Ausgabe. Skonto bei Ausgangsrechnungen reduziert die Betriebseinnahme entsprechend.
Was ist der Unterschied zwischen EÜR und doppelter Buchführung?
Die EÜR erfasst nur Geldflüsse (Cash-Basis). Die doppelte Buchführung erfasst Geldflüsse UND Forderungen, Verbindlichkeiten, Bestände, Abgrenzungen. Die doppelte Buchführung zeigt ein vollständigeres Bild der wirtschaftlichen Lage, ist aber 2 bis 5 mal aufwändiger.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen — Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, Stand 2026
- Bundeszentralamt für Steuern — Anlage EÜR Ausfüllhilfe 2026
- IHK Deutschland — EÜR und Buchführung für Solopreneure, Leitfaden 2026
- Bundessteuerberaterkammer — GoBD und elektronische Belegerfassung, Stand 2025
- Lexware — EÜR-Praxisleitfaden 2026
- sevDesk — EÜR-Software-Vergleich für Solopreneure, Studie 2025


