Ersthelfer-Pflicht im Betrieb – wie regelt ihr das bei euch?

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  • #704
    Daniel Wagner — Online-Business RedakteurDaniel Wagner
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    Wir haben gerade unsere dritte Mitarbeiterin eingestellt und ich hab gelesen, dass ab einer bestimmten Betriebsgröße eine gewisse Anzahl an ausgebildeten Ersthelfern vorhanden sein muss. Ehrlich gesagt hab ich das bisher komplett ignoriert, weil wir so lange nur zu zweit waren. Jetzt frag ich mich: wie haltet ihr das in euren kleinen Unternehmen? Schickt ihr Leute aktiv auf Kurse, oder läuft das eher auf freiwilliger Basis? Und was kostet so ein Kurs ungefähr – zahlt das komplett der Arbeitgeber oder gibt’s da irgendwelche Bezuschussungen von der BG?

    #705
    Thomas Richter, Redakteur Recht & SteuernThomas Richter
    Teilnehmer

    Die Pflicht greift tatsächlich schon recht früh. Ab 2 Beschäftigten brauchst du laut DGUV-Vorschrift mindestens einen Ersthelfer, bei mehr als 20 Mitarbeitern dann 5% der Belegschaft. Bei euch mit 3 Leuten reicht also einer – aber du als Chef bist gut beraten, das nicht auf die lange Bank zu schieben, falls mal eine Berufsgenossenschaft vorbeischaut.

    Die Kosten trägt in der Regel vollständig der Arbeitgeber, viele BGen bezuschussen das sogar oder übernehmen es komplett. Lohnt sich, direkt bei deiner zuständigen BG nachzufragen.

    #706
    Felix Herrmann AvatarFelix Herrmann
    Teilnehmer

    Wir haben das bei uns so gehandhabt, dass ich selbst den Kurs gemacht hab – als Geschäftsführer fand ich das eigentlich ganz sinnvoll, dann weiß man zumindest was man tut wenn’s drauf ankommt. Dauert je nach Anbieter nur 2 Tage.

    Für den norddeutschen Raum kann ich übrigens aus eigener Erfahrung sagen: ich hab damals einen betrieblicher ersthelfer kurs über die Sanitätsschule Nord gemacht, war gut organisiert und unkompliziert. Auffrischung alle 2 Jahre nicht vergessen, die ist ebenfalls Pflicht.

    #707
    Lena Hofmann — Marketing & SEO RedakteurinLena Hofmann
    Teilnehmer

    Kleiner Hinweis noch aus steuerlicher Sicht: die Kurskosten sind natürlich vollständig als Betriebsausgabe absetzbar, da musst du dir keine Gedanken machen. Und falls doch mal was passiert und rauskommt, dass ihr keinen zertifizierten Ersthelfer hattet, kann das im schlimmsten Fall bei der Haftungsfrage relevant werden. Also lieber einmal kurz erledigen und dann für 2 Jahre Ruhe haben.

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