Wer als Gründer über Standortstrategie nachdenkt, landet früher oder später bei den klassischen Verdächtigen: Zypern, Malta, Portugal, Dubai. El Hierro taucht in diesen Gesprächen selten auf. Das ist ein Fehler, der sich für viele rächt, die erst später feststellen, wie günstig sich die Kombination aus spanischem EU-Recht, kanarischem Sonderstatus und echter Abgeschiedenheit auf Steuerlast und Arbeitsqualität auswirken kann.
Warum die Kanaren kein gewöhnliches Spanien sind
Die Kanarischen Inseln sind steuerrechtlich kein normales spanisches Territorium. Sie gehören nicht zum EU-Mehrwertsteuerraum, verfügen mit dem IGIC über eine eigene Verbrauchsteuer von 7 Prozent statt der auf dem Festland üblichen 21 Prozent, und Unternehmen können über die sogenannte Zona Especial Canaria (ZEC) von einem Körperschaftsteuersatz von 4 Prozent profitieren. Zum Vergleich: Der reguläre spanische Körperschaftsteuersatz liegt bei 25 Prozent.
Die ZEC ist keine Briefkastenkonstruktion. Sie erfordert eine echte Betriebsstätte auf den Inseln, mindestens einen Vollzeitmitarbeiter innerhalb von sechs Monaten nach Zulassung und eine Mindestinvestition von 100.000 Euro auf den größeren Inseln. Auf kleineren Inseln wie El Hierro sinkt diese Schwelle auf 50.000 Euro. Das macht die Insel für frühe Gründungsphasen deutlich zugänglicher als Gran Canaria oder Teneriffa.
El Hierro: Was die kleinste Kanareninsel konkret bietet
El Hierro hat rund 11.000 Einwohner, keinen Massentourismus und seit 2014 einen Status als UNESCO-Biosphärenreservat. Die Insel bezieht einen Großteil ihres Stroms aus erneuerbaren Quellen und gilt als Modellprojekt für nachhaltige Energieversorgung. Für Unternehmer, die Nachhaltigkeit nicht nur als Marketingargument nutzen wollen, ist das ein substanzieller Standortvorteil gegenüber Kunden und Investoren.
Wer sich mit dem Leben und Arbeiten auf der Insel beschäftigt, findet auf El Hierro umfangreiche Informationen zu Infrastruktur, Behörden, Wohnmarkt und den praktischen Aspekten des Alltags dort. Das betrifft nicht nur Touristen, sondern zunehmend Menschen, die einen Wohnsitz aufbauen und steuerrechtlich relevant ansässig werden wollen.
Konkret: Die Mietpreise auf El Hierro liegen deutlich unter denen auf Teneriffa oder Las Palmas. Eine Wohnung mit zwei Schlafzimmern ist für 500 bis 750 Euro monatlich realistisch. Internetzugang ist auf der Insel seit einigen Jahren deutlich verbessert worden, auch wenn er nach wie vor nicht mit dem Glasfasernetz in deutschen Großstädten verglichen werden kann. Für Videokonferenzen und Cloud-Arbeit reicht es problemlos.
Steuerlicher Wohnsitz: Was wirklich zählt
Ein häufiger Denkfehler: Wer einfach nach El Hierro fliegt und dort ein paar Monate arbeitet, ändert damit noch nichts an seiner steuerlichen Ansässigkeit. Deutschland besteuert nach dem Wohnsitz- und gewöhnlichem Aufenthaltsprinzip. Wer seine Wohnung in Deutschland behält, bleibt unbeschränkt steuerpflichtig, egal wie viele Monate er auf den Kanaren verbringt.
Ein sauberer Wegzug erfordert die Abmeldung des deutschen Wohnsitzes, die Aufgabe aller Bindungen, die Deutschland als Lebensmittelpunkt erscheinen lassen, und den Aufbau eines echten Lebensmittelpunkts auf El Hierro oder einer anderen spanischen Insel. Spanien setzt für die steuerliche Ansässigkeit einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen pro Kalenderjahr voraus oder, alternativ, den Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen im Land.
Wichtig ist auch die Wegzugsbesteuerung nach Paragraf 6 AStG: Wer Anteile an einer Kapitalgesellschaft von mindestens einem Prozent hält und Deutschland verlässt, muss auf die stillen Reserven dieser Anteile zum Zeitpunkt des Wegzugs Steuer zahlen, auch wenn er die Anteile nicht verkauft. Bei niedrigen Unternehmenswerten ist das ein überschaubares Problem, bei erfolgreichen Startups kann es erheblich werden.
Das Beckham Law und wann es greift
Spanien bietet mit dem sogenannten Beckham Law eine Sonderregelung für zugezogene Steuerpflichtige. Wer in den letzten fünf Jahren keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien hatte und aus beruflichen Gründen zuzieht, kann beantragen, für bis zu sechs Jahre wie ein Nichtansässiger besteuert zu werden. Das bedeutet: nur spanische Einkünfte werden mit 24 Prozent Pauschalsteuer belegt statt mit dem progressiven Tarif, der bis zu 47 Prozent reicht.
Diese Regelung wurde 2023 unter dem Label „Startup Law“ erweitert und gilt nun auch für Selbstständige und Fernarbeitnehmer, die für ausländische Auftraggeber arbeiten. Wer also als Freiberufler oder als Inhaber einer ausländischen Kapitalgesellschaft nach El Hierro zieht und die Voraussetzungen erfüllt, kann von einer deutlich niedrigeren Besteuerung profitieren.
Drei Szenarien, die den Unterschied illustrieren
- Freiberufler mit 80.000 Euro Jahresgewinn: In Deutschland fallen nach Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Krankenversicherung rund 35.000 bis 38.000 Euro Abgaben an. Unter dem Beckham Law in Spanien wären es pauschal rund 19.200 Euro, ohne Krankenversicherungspflicht auf Basis des Einkommens.
- GmbH-Gründer mit ZEC-Zulassung: Bei einem Gewinn von 200.000 Euro spart die ZEC gegenüber dem deutschen Körperschaftsteuersatz rund 42.000 Euro jährlich. Voraussetzung ist die echte operative Präsenz auf den Kanaren.
- Gründer in früher Phase ohne Gewinn: Für ihn steht der Lebenskostenaspekt im Vordergrund. Günstigere Miete, mildes Klima und geringere Fixkosten ermöglichen eine längere Runway ohne externe Finanzierung.
Was oft vergessen wird: die langfristige Perspektive
Steueroptimierung durch Wohnsitzverlagerung funktioniert nur dauerhaft, wenn der neue Lebensmittelpunkt wirklich gelebt wird. Wer seinen deutschen Freundeskreis, seine Familie und seinen Alltag weiter in Deutschland hat und El Hierro nur als Adresse nutzt, riskiert eine Außenprüfung und die nachträgliche Feststellung, dass die Verlagerung steuerrechtlich nie wirksam war. Das Finanzamt prüft in solchen Fällen den tatsächlichen Lebensmittelpunkt, nicht nur die Meldeadresse.
El Hierro bietet für diejenigen, die den Schritt ernsthaft gehen, eine ungewöhnliche Mischung: EU-Rechtssicherheit, Zugang zu spanischen Banken und Behörden, ein funktionierendes Gesundheitssystem, echte Ruhe und eine intakte Natur. Wer Unternehmertum als Lebensmodell begreift und nicht nur als Karrierestufe, findet dort selten gewordene Bedingungen, die Fokus und Produktivität begünstigen, ohne den Preis der vollständigen Isolation zu zahlen.
Die steuerliche Seite ist der Anlass, über El Hierro nachzudenken. Die Lebensqualität ist der Grund, warum viele bleiben.


