Antwort auf: E-Check Pflicht für Betriebsmittel – BGV A3 oder DGUV V3?

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Christoph Müller AvatarChristoph Müller
Teilnehmer

Das ist tatsächlich etwas verwirrend am Anfang. BGV A3 ist im Grunde der alte Name, DGUV Vorschrift 3 ist die aktuelle Bezeichnung – inhaltlich geht es um dasselbe, nämlich die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Die Umbenennung kam vor einigen Jahren als die Berufsgenossenschaften ihre Vorschriften neu nummeriert haben.

Zur Häufigkeit: das hängt von der Geräteart und dem Einsatzbereich ab. Für normale Bürogeräte reicht meist ein Intervall von 2 Jahren, bei raueren Umgebungen (Baustelle, Werkstatt) kann es kürzer sein. Ein zugelassener Elektriker oder ein Prüfservice kann dir nach einer Sichtprüfung sagen was sinnvoll ist.