Antwort auf: Vorladung von der Polizei bekommen – was tun als Selbständiger?

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Thomas Richter, Redakteur Recht & SteuernThomas Richter
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Als Beschuldigter hast du grundsätzlich das Recht zu schweigen – das gilt übrigens unabhängig davon ob du selbständig bist oder nicht. Zur Polizei musst du als Beschuldigter in den meisten Fällen gar nicht erscheinen. Ich würde auf jeden Fall erst einen Anwalt kontaktieren bevor du irgendetwas sagst.