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August 17, 2026 um 4:46 p.m. Uhr
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Teilnehmer
Als Beschuldigter hast du grundsätzlich das Recht zu schweigen – das gilt übrigens unabhängig davon ob du selbständig bist oder nicht. Zur Polizei musst du als Beschuldigter in den meisten Fällen gar nicht erscheinen. Ich würde auf jeden Fall erst einen Anwalt kontaktieren bevor du irgendetwas sagst.