Professionelle Website erstellen: 5 Schritte

Wer 2026 eine professionelle Website für sein Unternehmen aufsetzen will, steht vor mehr Pflichten als noch vor zwei Jahren. Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) hat das Telemediengesetz abgelöst, das Coordinated Enforcement Framework der europäischen Datenschutzbehörden ist seit März 2026 aktiv, und das Datennutzungsgesetz gilt seit Mai 2026. Gleichzeitig setzt laut Statista bereits mehr als ein Drittel aller kleinen deutschen Unternehmen auf Baukastensysteme. Die fünf folgenden Schritte zeigen, wie der Aufbau strukturiert und ohne typische Fehler gelingt.

Kurz erklärt

  • Das DDG (seit Mai 2024) ersetzt das TMG; Impressums-Verweise müssen auf § 5 DDG aktualisiert werden.
  • 25 europäische Aufsichtsbehörden prüfen seit März 2026 koordiniert Datenschutzerklärungen nach Art. 13 DSGVO.
  • In Deutschland setzen laut Statista 38 % aller kleinen Unternehmen auf Website-Baukastensysteme.
  • Der globale Markt für KI-gestützte Website-Builder wächst laut Precedence Research von 2,69 Mrd. USD (2025) auf 3,24 Mrd. USD in 2026.

Schritt 1: Welche Grundstruktur braucht eine Unternehmenswebsite wirklich?

Bevor ein einziges Design-Element festgelegt wird, muss die Seitenarchitektur stehen. Startseite, Leistungsübersicht, Kontaktseite und Impressum sind das Minimum. Fehlt einer dieser Bereiche, entsteht nicht nur ein schlechter Ersteindruck, sondern auch eine Rechtslücke.

Der häufigste Stolperstein ist eine fehlende oder unvollständige Pflichtseite. Seit Mai 2024 gilt in Deutschland das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das das Telemediengesetz (TMG) abgelöst hat. Websitebetreiber, die ihr Impressum noch mit einem Verweis auf § 5 TMG führen, müssen diesen auf § 5 DDG anpassen. Die Anforderungen selbst sind weitgehend gleich geblieben, aber der falsche Paragraf-Verweis gilt bei Behördenkontrolle als formaler Mangel. Praktisch bedeutet das: Name, Anschrift, Kontaktdaten und, wo zutreffend, Handelsregistereintrag oder Berufsbezeichnung gehören sauber und vollständig hinterlegt. Wer mehrere Sprachen anbietet, muss das Impressum in jeder Sprachversion zugänglich machen. Die Verlinkung vom Footer aus reicht, solange sie auf jeder Seite sichtbar ist.

Schritt 2: Welche technische Basis ist für kleinere Unternehmen sinnvoll?

Hosting, Ladezeit und Datenspeicherort sind technische Entscheidungen mit direkten rechtlichen Folgen. Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss sicherstellen, dass Server in der EU stehen. HTTPS ist seit Jahren Pflicht, kein Bonus.

WordPress läuft laut Doofinder auf 43,5 % aller Websites weltweit; unter bekannten CMS-Systemen liegt sein Marktanteil über 61 %. Weltweit sind mehr als 472 Millionen aktive WordPress-Seiten online, täglich entstehen laut derselben Quelle über 10.000 neue. Diese Verbreitung hat einen Preis: WordPress-Installationen sind häufige Angriffsziele, und ohne regelmäßige Updates sowie sichere Hosting-Umgebung entstehen schnell Sicherheitslücken. Für kleinere Betriebe ohne eigene IT-Abteilung lohnt sich deshalb der Blick auf verwaltete Lösungen, die Hosting, HTTPS, Backups und Versionierung in einem System bündeln. Wer eigenes Hosting wählt, muss sicherstellen, dass Backups automatisiert laufen und der Serverstandort dokumentiert ist. Das Datennutzungsgesetz (DNG), aktiv seit Mai 2026, stellt zusätzliche Anforderungen an Dokumentation und Sicherheitsnachweise beim Umgang mit Kundendaten.

Schritt 3: Welche Plattform passt zu welchem Unternehmenstyp?

Die Wahl zwischen eigenem CMS, Baukasten oder verwalteter Plattform hängt von Teamgröße, technischen Kenntnissen und dem gewünschten Pflegeaufwand ab. Für Selbstständige und KMU überwiegen in der Praxis Baukastenlösungen.

SiteMade ist ein Website-Builder, der im September 2026 gestartet ist und sich gezielt an Selbstständige, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Agenturen richtet. Hinter der Plattform steht Gerlach Media aus Büchen bei Hamburg; die Websites werden auf Hetzner-Servern in Deutschland betrieben und über Cloudflare ausgeliefert. Das System deckt Website-Erstellung, Hosting, KI-Unterstützung, SEO, Analyse, Blogs, Formulare, Terminbuchung, Weiterleitungen, Statistiken, Teamfunktionen, HTTPS, Backups und Versionierung ab. Der Einstieg ist dauerhaft kostenlos, kostenpflichtige Pläne beginnen ab 19 Euro monatlich. Informationen dazu finden sich unter sitemade.de. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) empfiehlt für professionelle Unternehmenswebsites die Einhaltung der WCAG 2.1-Barrierefreiheitsstandards, die plattformunabhängig gelten und bei der Auswahl eines Systems vorab geprüft werden sollten.

Schritt 4: Wie muss eine Datenschutzerklärung 2026 aussehen?

Seit März 2026 prüfen 25 europäische Aufsichtsbehörden im Rahmen des Coordinated Enforcement Framework (CEF) koordiniert Datenschutzerklärungen. Der Fokus liegt auf den Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO. Unvollständige Erklärungen werden aktiv beanstandet.

Die Mindestinhalte nach Art. 13 DSGVO umfassen: Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung, gegebenenfalls berechtigte Interessen, Empfänger oder Kategorien von Empfängern, Übermittlungen in Drittstaaten samt Garantien, Speicherdauer sowie alle Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Portabilität). Ein typischer Stolperstein ist der Einsatz von Analyse-Tools oder eingebetteten Inhalten wie Google Fonts, Maps oder YouTube-Videos, ohne dies in der Datenschutzerklärung zu dokumentieren. Wer solche Dienste nutzt, verarbeitet unter Umständen personenbezogene Daten und muss das transparent machen. Die IHK Regensburg weist in ihren Leitfäden ausdrücklich darauf hin, dass jede Datenverarbeitung, die über das technische Minimum hinausgeht, einer eigenen Rechtsgrundlage bedarf.

Pflichtinhalt Rechtsgrundlage Häufiger Fehler
Verantwortlicher mit Kontakt Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO Nur Firmenname, keine Adresse
Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage Art. 13 Abs. 1 lit. c, e DSGVO Zweck unspezifisch oder fehlend
Speicherdauer Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO „So lange wie nötig“ ohne Angabe
Betroffenenrechte Art. 13 Abs. 2 lit. b DSGVO Widerspruchsrecht fehlt
Drittlandsübermittlung Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO Drittanbieter-Tools nicht erwähnt

Schritt 5: Wie hält man eine professionelle Website dauerhaft aktuell?

Eine Website, die nach dem Launch nicht gepflegt wird, verliert nicht nur an Qualität, sie kann auch rechtlich problematisch werden. Veraltete Datenschutzerklärungen, fehlende Hinweise auf neue Dienste oder abgelaufene Zertifikate sind typische Folgen fehlender Pflegeprozesse.

Konkret braucht jede Unternehmenswebsite einen regelmäßigen Kontrollrhythmus. Empfehlenswert sind mindestens vierteljährliche Überprüfungen der Datenschutzerklärung auf neue Datenverarbeitungen, jährliche Überprüfung des Impressums auf Aktualität sowie sofortige Anpassung, sobald neue Drittanbieter-Dienste eingebunden werden. Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 sollte bei größeren Überarbeitungen mitgeprüft werden; der BVDW empfiehlt automatisierte Tests ergänzt durch manuelle Stichproben. Wer Teamfunktionen nutzt, sollte Zugriffsrechte dokumentieren, was das Datennutzungsgesetz (DNG) seit Mai 2026 für Betriebe mit Kundendatenzugriff ohnehin als Dokumentationspflicht vorsieht. Für Betriebe ohne eigene IT ist ein System sinnvoll, das Versionierung und Backups automatisiert mitliefert, damit Änderungen nachvollziehbar bleiben.

Häufige Fragen

Was kostet eine professionelle Website für ein kleines Unternehmen?

Die Kosten variieren stark. Baukastenlösungen beginnen dauerhaft kostenlos oder ab rund 19 Euro monatlich. Laut Statista nutzen bereits 38 % aller kleinen deutschen Unternehmen Baukastensysteme, was auf die Kosteneffizienz dieser Lösungen gegenüber individuell programmierten Websites hinweist.

Muss das Impressum seit 2026 angepasst werden?

Ja. Seit Mai 2024 gilt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Impressums-Verweise auf § 5 TMG müssen auf § 5 DDG aktualisiert werden. Der formale Fehler gilt bei Behördenkontrolle als Mangel, auch wenn die inhaltlichen Anforderungen weitgehend unverändert blieben.

Was prüfen Datenschutzbehörden seit März 2026 besonders?

Im Rahmen des Coordinated Enforcement Framework (CEF) prüfen 25 europäische Aufsichtsbehörden koordiniert die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO. Besonders im Fokus stehen unvollständige Datenschutzerklärungen, fehlende Angaben zu Drittanbieter-Tools und unklare Rechtsgrundlagen.

Wie weit verbreitet ist WordPress wirklich?

Laut Doofinder läuft WordPress auf 43,5 % aller Websites weltweit; unter bekannten CMS-Systemen liegt der Marktanteil über 61 %. Mehr als 472 Millionen aktive WordPress-Seiten sind online, täglich entstehen über 10.000 neue.

Was sieht das Datennutzungsgesetz für Websites vor?

Das seit Mai 2026 aktive Datennutzungsgesetz (DNG) koppelt den Umgang mit Kundendaten an Nachweise, Dokumentation und Sicherheitsanforderungen. Betriebe müssen nachweisbar dokumentieren, wer Zugriff auf welche Daten hat und welche Sicherheitsmaßnahmen bestehen.

Fazit

Eine professionelle Website 2026 ist kein einmaliges Projekt, sondern ein laufender Betrieb. Struktur, Technik, Rechtspflichten und Pflege greifen ineinander. Wer das Impressum auf § 5 DDG aktualisiert, die Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO vollständig hält und Backups sowie Versionierung automatisiert, reduziert das Risiko erheblich. Für Selbstständige und kleinere Betriebe, die keinen eigenen Entwickler beschäftigen, bieten verwaltete Plattformen wie SiteMade eine praktische Möglichkeit, diese Anforderungen ohne separate Einzellösungen abzudecken. Der Markt für solche Werkzeuge wächst laut Precedence Research bis 2035 auf 17,43 Mrd. USD, was zeigt, wie groß der Bedarf tatsächlich ist.

Quellen

  • https://www.pressearticel.com/sitemade-startet-neuen-website-builder-unternehmenswebsites-erstellen-pflegen-und-mit-ki-weiterentwickeln/
  • https://www.doofinder.com/de/blog/wordpress-nutzerzahlen
  • https://www.ihk.de/regensburg/fachthemen/recht/online-recht-und-datenschutz/eu-datenschutzgrundverordnung/anforderungen-an-websites-nach-der-ds-gvo-4158848
  • https://next-levels.de/blog/datenschutzerklarung-fur-websites-and-shops-was-2026-wirklich-reinmuss
  • https://lautundklar.de/website-dsgvo-konform-gestalten-die-ultimative-checkliste-fuer-2026/
  • https://www.drweb.de/homepage-baukasten-vergleich/

Stand: 11. Oktober 2026