Selbstständig machen 2026: Der vollständige Leitfaden für DACH-Gründer

Selbstständig machen bedeutet, eine hauptberufliche gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit auf eigene Rechnung aufzunehmen. Im DACH-Raum 2026 erfordert das die Anmeldung beim Gewerbeamt oder Finanzamt, die Wahl einer Rechtsform und die Klärung von Steuern, Krankenversicherung und Altersvorsorge.

📋 Kurz zusammengefasst

Der Weg in die Selbstständigkeit folgt sechs Pflicht-Schritten: Geschäftsidee validieren, Rechtsform wählen, Gewerbe oder Freiberuf anmelden, Steuern beim Finanzamt klären, Krankenversicherung und Altersvorsorge regeln, Geschäftskonto eröffnen. 2026 gelten neue Kleinunternehmer-Grenzen von 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro laufendes Jahr. Der Gründungszuschuss aus ALG I bietet bis zu 20.700 Euro Förderung über 15 Monate. Mindestlohn liegt bei 13,90 Euro pro Stunde, Minijob-Grenze bei 603 Euro monatlich.

Wer darf sich in Deutschland selbstständig machen?

Selbstständig machen darf sich in Deutschland jede volljährige Person ohne Berufsverbot. Bei reglementierten Berufen wie Handwerk oder Heilpraktiker gelten Qualifikations-Voraussetzungen. EU-Bürger sind grundsätzlich gleichgestellt, Nicht-EU-Bürger benötigen einen Aufenthaltstitel mit Erlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit.

Drei Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein. Erstens: Volljährigkeit. Wer das 18. Lebensjahr nicht erreicht hat, kann nur mit Zustimmung der Eltern und des Familiengerichts gründen. Zweitens: kein laufendes Berufsverbot, etwa nach Insolvenz oder gewerberechtlichem Untersagungsverfahren. Drittens: bei reglementierten Berufen die nötigen Qualifikationsnachweise.

Reglementierte Berufe umfassen das gesamte zulassungspflichtige Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung — Friseur, Bäcker, Elektriker, Maurer. Hier braucht der Gründer einen Meisterbrief oder eine vergleichbare Qualifikation. Auch Heilpraktiker, Steuerberater, Rechtsanwälte und Architekten benötigen staatliche Anerkennung.

Nicht-EU-Bürger brauchen einen Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG. Dieser wird erteilt, wenn ein wirtschaftliches Interesse der Region nachgewiesen wird — meist über ein wirtschaftliches Konzept und nachgewiesene Finanzierung. In Praxis verlangt die zuständige Ausländerbehörde einen Businessplan und ein Tragfähigkeitsgutachten.

Welche Schritte sind nötig, um sich selbstständig zu machen?

Sechs konkrete Schritte führen von der Geschäftsidee zur angemeldeten Selbstständigkeit: Idee validieren, Rechtsform wählen, anmelden, Steuern klären, Versicherungen regeln, Konto eröffnen. Diese Schritte lassen sich in etwa zwei bis vier Wochen abarbeiten, abhängig von Rechtsform und Branche.

Schritt 1: Geschäftsidee validieren

Vor jeder formalen Anmeldung steht die ehrliche Validierung der Geschäftsidee. Drei Kernfragen müssen beantwortet sein: Wer ist die Zielgruppe genau? Was zahlt diese Zielgruppe für das Angebot? Wie wird sie erreicht? Wer diese Fragen nicht in zwei Sätzen beantworten kann, ist nicht gründungsreif.

Validierung erfolgt durch direkte Gespräche mit potenziellen Kunden — nicht durch Umfragen oder Familienmeinungen. Zehn Gespräche mit Zielgruppen-Vertretern reichen meist aus, um zu erkennen, ob ein realer Bedarf existiert oder die Idee nur theoretisch tragfähig ist.

Schritt 2: Rechtsform wählen

Für Solopreneure stehen drei Rechtsformen zur Auswahl: Einzelunternehmen, GbR und UG/GmbH. Einzelunternehmen ist die einfachste Form mit minimalen Kosten und voller persönlicher Haftung. GbR eignet sich für zwei oder mehr Gründer mit gemeinsamem Geschäft. UG und GmbH bieten Haftungsbeschränkung gegen höhere Gründungskosten und laufende Bilanzpflicht.

Bei Jahresgewinnen unter 60.000 Euro ist das Einzelunternehmen meist die wirtschaftlichste Wahl. Ab 80.000 Euro Jahresgewinn lohnt sich die Prüfung einer GmbH, weil die Körperschaftsteuer von 15 Prozent plus Gewerbesteuer einen Steuersatz unter dem persönlichen Spitzensteuersatz ergeben kann. Die Mindeststammeinlage der GmbH beträgt 25.000 Euro, davon 12.500 Euro bei Gründung einzuzahlen. Die UG (haftungsbeschränkt) kommt mit einem Euro Mindeststammkapital aus, hat aber strikte Thesaurierungspflicht.

Schritt 3: Gewerbe oder Freiberuf anmelden

Gewerbliche Tätigkeiten werden beim örtlichen Gewerbeamt angemeldet — Anmeldegebühr 20 bis 60 Euro je nach Kommune. Freiberufliche Tätigkeiten (Ärzte, Anwälte, Berater, Journalisten, Künstler) melden sich direkt beim Finanzamt, ohne Gewerbeamt. Die Abgrenzung erfolgt nach Katalog des § 18 EStG.

Im Zweifelsfall entscheidet das Finanzamt nach Aktenlage. Wer Software entwickelt, kann je nach Tätigkeit freiberuflich (Programmierung im Einzelfall) oder gewerblich (Standard-Softwareprodukte) sein. Die Einstufung wird nach Eingang des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung getroffen — eine Korrektur ist möglich, aber zeitaufwändig.

Schritt 4: Steuern beim Finanzamt klären

Nach Anmeldung schickt das Finanzamt automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Der Gründer trägt erwarteten Umsatz, Gewinn, Privatentnahmen und Mehrwertsteuer-Verfahren ein. Aus diesen Angaben werden die Vorauszahlungen für Einkommensteuer und Umsatzsteuer festgesetzt.

Die wichtigste Entscheidung im Fragebogen: Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG oder Regelbesteuerung. Ab 2025 gelten Grenzen von 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Bei Erstanmeldung gilt nur die 25.000-Euro-Grenze für das Gründungsjahr. Wer die Grenze überschreitet, fällt sofort aus der Regelung.

Schritt 5: Versicherungen regeln

Krankenversicherung ist Pflicht. Selbstständige wählen zwischen freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV). Die GKV kostet 2026 mindestens etwa 230 Euro monatlich plus Pflegeversicherung, basierend auf Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. Die PKV variiert je nach Tarif zwischen 250 und 800 Euro monatlich.

Rentenversicherung ist für die meisten Selbstständigen nicht pflichtig — Ausnahmen sind Künstler (Künstlersozialkasse), Handwerker in zulassungspflichtigen Berufen, Lehrer und Erzieher. Wer nicht pflichtversichert ist, sorgt privat vor — Rürup-Rente, ETF-Sparplan, betriebliche Altersvorsorge oder Immobilien sind die gängigen Optionen.

Schritt 6: Geschäftskonto eröffnen

Ein separates Geschäftskonto ist für Einzelunternehmer rechtlich nicht zwingend, aber praktisch unverzichtbar. GmbH und UG müssen ein Geschäftskonto führen. Online-Anbieter wie Kontist, Holvi und Qonto bieten kostenlose oder günstige Modelle mit nativer Buchhaltungs-Integration. Filialbanken kosten meist 8 bis 25 Euro monatlich, bieten aber Bargeld-Service.

Die Eröffnung dauert online 5 bis 15 Minuten via Video-Ident. Pflichtdokumente: Personalausweis, Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, Steuer-ID. Bei Handwerksbetrieben zusätzlich die Eintragung in die Handwerksrolle.

💡 Expert Insight

Aus 12 Jahren Unternehmensaufbau in Strategie und E-Commerce: Der Reihenfolge-Fehler Nummer eins ist die zu frühe Gewerbeanmeldung. Wer das Gewerbe anmeldet, bevor er die Geschäftsidee validiert hat, sitzt sofort auf laufenden Pflichten — Krankenkasse, Buchhaltung, Steuervorauszahlungen. Die saubere Reihenfolge ist umgekehrt: erst zehn echte Verkaufsgespräche, dann Pilotkunden mit Vorab-Rechnungen, erst dann formale Anmeldung. Das spart in der Praxis 6 bis 12 Monate Bürokratie-Ballast und 3.000 bis 8.000 Euro an Anlauf-Fixkosten, falls die Idee doch nicht trägt.

Welche Rechtsform passt für welchen Gründungstyp?

Vier Rechtsformen decken 95 Prozent aller deutschen Solopreneur-Gründungen ab: Einzelunternehmen, freiberufliche Tätigkeit, UG haftungsbeschränkt und GmbH. Die Wahl hängt von Gewinn-Erwartung, Haftungsrisiko und Anzahl der Gründer ab. Steuerliche Optimierung ist erst ab 80.000 Euro Jahresgewinn relevant.

Einzelunternehmen ist die Standardform für Solopreneure mit niedrigen Gewinnen und überschaubarem Haftungsrisiko. Vorteile: keine Gründungskosten außer der Gewerbeanmeldung, einfache EÜR statt Bilanz, Gewinne direkt versteuert beim Inhaber. Nachteil: volle persönliche Haftung mit Privatvermögen.

Freiberufler sind formal ähnlich, aber ohne Gewerbeanmeldung und ohne Gewerbesteuerpflicht. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zu einem Katalogberuf nach § 18 EStG. Steuerliche Vorteile: keine Gewerbesteuer, EÜR ist immer möglich (unabhängig vom Umsatz).

UG (haftungsbeschränkt) ist die «Mini-GmbH» mit ein Euro Mindeststammkapital. Vorteile: Haftungsbeschränkung auf das Geschäftsvermögen, klare Trennung Privat/Geschäft. Nachteile: Bilanzpflicht, Notar bei Gründung (etwa 350 bis 800 Euro), Pflicht zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage von 25 Prozent des Jahresgewinns, bis 25.000 Euro Stammkapital erreicht sind.

GmbH ist die Standardform für ambitionierte Gründer mit Wachstumsabsicht und externer Finanzierung. Vorteile: Haftungsbeschränkung, professionelle Reputation, einfacher Investoren-Einstieg. Nachteile: 25.000 Euro Mindeststammkapital, davon 12.500 Euro bei Gründung in bar einzubringen, Bilanzpflicht, Geschäftsführerhaftung bei Pflichtverletzungen.

Welche Steuern fallen für Selbstständige an?

Selbstständige zahlen in Deutschland 2026 vier Hauptsteuern: Einkommensteuer auf den Gewinn, Solidaritätszuschlag (bei höheren Einkommen), gegebenenfalls Kirchensteuer und Umsatzsteuer. Gewerbetreibende zahlen zusätzlich Gewerbesteuer ab einem Gewinn von 24.500 Euro pro Jahr.

Einkommensteuer wird progressiv erhoben: bis zum Grundfreibetrag (2026 voraussichtlich um 12.300 Euro) bleibt das Einkommen steuerfrei, ab dann steigt der Satz von 14 Prozent auf bis zu 45 Prozent Spitzensteuersatz (Reichensteuer ab etwa 277.000 Euro Einkommen). Vorauszahlungen erfolgen quartalsweise am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.

Solidaritätszuschlag wurde 2021 für 90 Prozent der Steuerpflichtigen abgeschafft. Er fällt nur noch bei zu versteuerndem Einkommen über etwa 73.000 Euro für Singles und 145.000 Euro für Verheiratete an — dort 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer.

Gewerbesteuer trifft alle Gewerbetreibenden mit Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn pro Jahr. Der Satz hängt vom kommunalen Hebesatz ab — Dorf 300 Prozent, Großstadt bis 580 Prozent. Effektiv liegt die Gewerbesteuerbelastung zwischen 10 und 17 Prozent des Gewinns. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird ein Teil davon auf die Einkommensteuer angerechnet.

Umsatzsteuer beträgt 19 Prozent regulärer Satz, 7 Prozent ermäßigt für Bücher, Lebensmittel und Speisen in der Gastronomie (ab 2026 dauerhaft auch für Speisen, Getränke bleiben bei 19 Prozent). Wer die Kleinunternehmerregelung wählt, weist keine Umsatzsteuer aus und kann keine Vorsteuer abziehen.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Seit 1. Januar 2025 gilt im B2B-Bereich die E-Rechnungspflicht. Selbstständige müssen elektronische Rechnungen in strukturiertem Format (XRechnung oder ZUGFeRD) empfangen können — der Empfang ist 2026 bereits Pflicht. Die Versendepflicht greift gestaffelt bis 2028. Wer keine kompatible Buchhaltungs-Software nutzt, kann B2B-Rechnungen nicht mehr rechtssicher ausstellen. Tools wie sevDesk, Lexware, Buchhaltungsbutler oder DATEV bieten E-Rechnungs-Module ab 9 bis 25 Euro monatlich.

Welche Förderungen gibt es für Gründer 2026?

Vier Förderprogramme sind 2026 für DACH-Gründer besonders relevant: Gründungszuschuss aus ALG I, Einstiegsgeld aus Bürgergeld, AVGS-Coaching und KfW-StartGeld. Jedes Programm hat klare Voraussetzungen — wer sie kombiniert, kann ohne Eigenkapital starten.

Gründungszuschuss richtet sich an ALG-I-Empfänger mit mindestens 150 Tagen Restanspruch zum Gründungszeitpunkt. Phase 1 dauert 6 Monate und umfasst das bisherige ALG I plus 300 Euro Pauschale monatlich. Phase 2 läuft 9 Monate mit nur noch 300 Euro Pauschale. Maximale Gesamtförderung: etwa 20.000 bis 20.700 Euro, steuerfrei, nicht rückzahlbar. Voraussetzung: tragfähiger Businessplan plus Bescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater).

Einstiegsgeld ist das Pendant für Bürgergeld-Empfänger. Es wird vom Jobcenter gewährt und kann bis zu 24 Monate laufen. Höhe variiert individuell und liegt typischerweise bei 50 Prozent des Regelsatzes plus ein Zuschlag für die Selbstständigkeit. Nicht parallel mit Gründungszuschuss kombinierbar.

AVGS-Coaching ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Er finanziert ein professionelles Gründercoaching vor der Gründung zu 100 Prozent. Dauer typischerweise 60 bis 100 Stunden. Inhalt: Businessplan-Erstellung, Marketing-Strategie, Finanzplan, Verkaufstraining. Beantragung beim zuständigen Arbeitsvermittler.

KfW-StartGeld ist ein Förderkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Gründer mit unter fünf Jahren Selbstständigkeit. Höchstbetrag: 125.000 Euro, davon bis zu 50.000 Euro für Betriebsmittel. Zinssatz aktuell etwa 4 bis 5 Prozent, Laufzeit bis 10 Jahre, tilgungsfreie Jahre verfügbar. Antrag läuft über die Hausbank.

Welche Versicherungen brauchen Selbstständige wirklich?

Vier Versicherungen sind für die meisten Selbstständigen sinnvoll: Krankenversicherung (Pflicht), Berufshaftpflicht (Pflicht bei reglementierten Berufen), Berufsunfähigkeitsversicherung (faktisch unverzichtbar) und Altersvorsorge. Sonstige Versicherungen hängen vom Geschäftsmodell ab.

Krankenversicherung ist gesetzliche Pflicht. Selbstständige wählen zwischen freiwilliger GKV und PKV. GKV-Beitragssatz 2026 etwa 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag plus 3,4 Prozent Pflegeversicherung — mindestens etwa 230 Euro monatlich bei Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. PKV ist individueller Tarif zwischen 250 und 800 Euro monatlich, abhängig von Alter, Gesundheit und Leistungsumfang.

Berufshaftpflicht ist bei Architekten, Anwälten, Steuerberatern, Ärzten und einigen anderen Berufen gesetzlich vorgeschrieben. Für Berater und IT-Dienstleister ist sie nicht Pflicht, aber dringend empfohlen — eine Vermögensschaden-Police kostet 150 bis 400 Euro jährlich und schützt vor Schadenersatzansprüchen aus beruflichen Fehlern.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist die wichtigste private Absicherung. Selbstständige haben keine staatliche BU-Rente außer im Ausnahmefall des § 240 SGB VI. Eine BU mit 1.500 bis 2.500 Euro Monatsrente kostet je nach Beruf und Alter 80 bis 250 Euro monatlich. Abschluss möglichst früh und vor gesundheitlichen Vorerkrankungen.

Altersvorsorge ist für nicht-pflichtversicherte Selbstständige optional, aber wirtschaftlich notwendig. Die drei Hauptoptionen: Rürup-Rente (steuerlich absetzbar, lebenslange Rente), ETF-Sparplan über Tagesgeldkonto (flexibel, niedrige Kosten), Immobilieneigentum (Inflationsschutz, Mieteinnahmen). Die Mindest-Sparquote für Solopreneure liegt rechnerisch bei etwa 15 Prozent des Nettoeinkommens — wer weniger spart, läuft in Altersarmut.

Welche typischen Fehler machen Gründer im DACH-Raum?

Sechs Fehler treffen Solopreneure in den ersten 24 Monaten besonders oft: keine Steuer-Rücklage, zu niedrige Preise, Klumpen-Risiko Großkunde, fehlende Validierung, falsche Rechtsform, vernachlässigte Altersvorsorge. Jeder dieser Fehler ist vermeidbar — die meisten kosten Tausende Euro, einige existenzbedrohend.

Keine Steuer-Rücklage ist der häufigste Fehler. Solopreneure leben von ihrem Geschäftskonto und denken erst bei der ersten Steuerveranlagung an die Nachzahlung. Lösung: 30 bis 35 Prozent jedes Honorars sofort auf ein separates Steuer-Konto überweisen.

Zu niedrige Preise entstehen aus Angst vor Kunden-Verlust. Ein typischer Anfänger-Solopreneur kalkuliert mit Stundensätzen seiner Angestellten-Zeit, vergisst aber, dass selbstständig nur 60 bis 70 Prozent der Arbeitszeit abrechenbar sind. Mindeststundensatz für einen Solopreneur mit 50.000 Euro Ziel-Bruttoumsatz liegt bei etwa 75 bis 90 Euro netto.

Klumpen-Risiko Großkunde ist die strukturell gefährlichste Falle. Wer 40 Prozent oder mehr seines Umsatzes mit einem Kunden macht, ist scheinselbstständig. Die Rentenversicherung kann Sozialversicherungspflicht feststellen, mit Nachforderungen über mehrere Jahre.

Fehlende Validierung führt dazu, dass Gründer formale Schritte gehen, bevor jemand für das Angebot Geld bezahlt hat. Lösung: vor der Gewerbeanmeldung mindestens drei zahlende Kunden ohne Anmeldung haben (über die «Steuerliche Erfassung als Privatperson» abgewickelt, bei Beträgen unter 410 Euro Freibetrag).

Falsche Rechtsform verursacht laufende Mehrkosten ohne Nutzen. Eine GmbH mit 30.000 Euro Jahresgewinn ist wirtschaftlich Unsinn — Bilanzkosten, Notar, Stammkapital binden Liquidität. Bei diesen Gewinnen ist das Einzelunternehmen klar überlegen.

Vernachlässigte Altersvorsorge rächt sich erst nach 20 Jahren. Solopreneure ohne Pflichtversicherung müssen privat sparen — und tun es oft nicht, weil das Geld immer kurzfristig gebraucht wird. Die Mindest-Sparrate sollte automatisiert ab Tag eins der Selbstständigkeit laufen.

💬 Meine Einschätzung

Die gängige Annahme lautet: «Wer ein gutes Produkt hat, wird selbstständig erfolgreich.» Aus 12 Jahren E-Commerce-Praxis sehe ich das Gegenteil. Erfolg in der Selbstständigkeit entscheidet sich nicht am Produkt, sondern am Vertrieb. Solopreneure, die in den ersten zwölf Monaten 60 Prozent ihrer Arbeitszeit in Akquise stecken, scheitern selten. Wer dagegen 80 Prozent ins «Perfektionieren des Angebots» investiert, landet in der Liquiditätskrise. Die schmerzhafte Lehre: ein mittelmäßiges Angebot mit gutem Verkauf schlägt ein perfektes Angebot ohne Vertrieb. Das ist nicht romantisch, aber operativ richtig — und der Hauptunterschied zwischen Solopreneuren mit 30.000 Euro Jahresumsatz und solchen mit 150.000 Euro.

✓ Das Wichtigste in Kürze

  • Sechs Schritte zur Anmeldung: Idee validieren, Rechtsform wählen, anmelden, Steuern klären, Versicherungen regeln, Konto eröffnen
  • Kleinunternehmer-Grenzen 2026: 25.000 € Vorjahr und 100.000 € laufendes Jahr
  • Gründungszuschuss bis 20.700 € über 15 Monate bei ALG-I-Bezug mit 150 Tagen Restanspruch
  • Vier Pflicht-Versicherungen: Kranken, Berufshaftpflicht (bei Pflicht-Berufen), BU, Altersvorsorge
  • Steuer-Rücklage 30–35 % jedes Honorars auf separates Konto ab Tag eins
  • Mindeststundensatz für Solopreneure mit 50.000 € Bruttoziel-Umsatz: 75–90 € netto

Häufige Fragen zur Selbstständigkeit in Deutschland

Was kostet es, sich selbstständig zu machen?

Die formale Anmeldung kostet 20 bis 60 Euro Gewerbeanmeldung. Freiberufler zahlen nichts beim Finanzamt. Eine GmbH-Gründung kostet 400 bis 1.200 Euro für Notar plus Handelsregister-Eintragung. Hauptkosten der ersten Monate sind aber laufende Fixkosten: Krankenversicherung (ab 230 € monatlich), Buchhaltungs-Software (10–25 €), Geschäftskonto (0–25 €), Webseite (15–50 € hosting).

Wie lange dauert die Anmeldung?

Eine Gewerbeanmeldung dauert vor Ort 15 bis 30 Minuten beim Gewerbeamt. Online (in einigen Bundesländern) etwa eine Stunde inklusive Identifikation. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung dauert in der Bearbeitung beim Finanzamt zwei bis sechs Wochen. Die Steuernummer kommt per Post.

Brauche ich einen Businessplan?

Für die formale Anmeldung nicht. Aber für Förderanträge (Gründungszuschuss, KfW), Bank-Kredite und ehrliche Selbst-Prüfung ist ein Businessplan unverzichtbar. Empfohlener Umfang: 15 bis 25 Seiten mit Marktanalyse, Geschäftsmodell, Finanzplanung über drei Jahre, Marketingstrategie und Eigen-Qualifikation.

Kann ich nebenberuflich selbstständig sein?

Ja, das ist zulässig und in den ersten 12 bis 24 Monaten oft die klügere Lösung. Voraussetzungen: maximal 15 bis 20 Stunden pro Woche und der nebenberufliche Gewinn liegt unter dem Hauptberuf-Einkommen. Pflicht: Information des Arbeitgebers (wenn im Arbeitsvertrag verlangt) und gegebenenfalls Anpassung der Krankenversicherung.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung?

Bei Wechsel in die Selbstständigkeit kannst du in der GKV bleiben (als freiwillig Versicherter) oder in die PKV wechseln. Der Wechsel in die PKV ist kaum rückgängig zu machen — vorher gründlich rechnen, besonders mit Blick auf späteres Alter und Familienplanung. Familienangehörige sind in der PKV nicht beitragsfrei mitversichert wie in der GKV.

Wann muss ich mein Geschäft anmelden?

Sobald die Tätigkeit «nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet» ist — was nach BFH-Rechtsprechung bedeutet: erkennbar wiederholt und mit Gewinnerzielungsabsicht. Eine einmalige Eigenleistung unter 410 Euro fällt nicht darunter. Regelmäßige Honorare ab dem zweiten Auftrag in der gleichen Branche erfordern die Anmeldung.

Quellen

  • Bundesagentur für Arbeit — Gründungszuschuss beantragen, Stand Juni 2026
  • Bundesministerium der Finanzen — Steuerliche Behandlung von Selbstständigen, Stand 2026
  • IHK Deutschland — Kleinunternehmerregelung § 19 UStG, Stand Juni 2026
  • ING Deutschland — Änderungen 2026 für Selbstständige und kleine Unternehmen
  • Bundeszentralamt für Steuern — E-Rechnungspflicht und Zeitplan, Stand 2026