GbR auflösen – was muss ich rechtlich beachten?

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  • #783
    Lukas B. AvatarLukas B.
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    Mein Geschäftspartner und ich wollen unsere GbR nach knapp drei Jahren auflösen. Wir haben uns eigentlich im Guten getrennt, aber ich bin mir nicht sicher was da alles formal erledigt werden muss. Müssen wir einen Auflösungsvertrag aufsetzen? Was ist mit offenen Verbindlichkeiten, wer haftet da wie? Und was passiert mit dem gemeinsamen Geschäftskonto? Ich hab im Netz viel Widersprüchliches gefunden und möchte das gerne richtig machen, ohne hinterher unangenehme Überraschungen zu erleben. Hat jemand das schon durchgemacht?

    #784
    Lena Hofmann — Marketing & SEO RedakteurinLena Hofmann
    Teilnehmer

    Ich hab das vor zwei Jahren gemacht, also GbR aufgelöst nach Trennung vom Partner. Kurz zusammengefasst: Ihr solltet auf jeden Fall einen schriftlichen Auseinandersetzungsvertrag aufsetzen, auch wenn ihr euch gut versteht – gerade dann, weil im Streitfall sonst nichts geregelt ist.

    Zur Haftung: Bei einer GbR haften beide Gesellschafter gesamtschuldnerisch für alle Verbindlichkeiten, die während der Gesellschaft entstanden sind. Das bleibt auch nach Auflösung erstmal so. Gläubiger können sich also an jeden von euch wenden, egal was ihr intern vereinbart habt. Wichtig ist deshalb, dass ihr alle offenen Posten gemeinsam klärt bevor ihr die Auflösung vollzieht.

    Das Geschäftskonto: Bank informieren, Vollmachten widerrufen, Konto gemeinschaftlich auflösen. Klingt banal, aber da hängen manchmal Daueraufträge dran, die man vergisst.

    #785
    Christoph Müller AvatarChristoph Müller
    Teilnehmer

    Lena hat das gut zusammengefasst. Ich würde noch ergänzen: Wenn ihr irgendwelche größeren Assets habt (Maschinen, Fahrzeuge, Kundenstamm, IP), dann solltet ihr auch die Übertragung im Vertrag klar regeln. Das wird gerne vergessen und führt später zu Stress.

    Falls ihr unsicher seid wie ihr den Auseinandersetzungsvertrag formulieren sollt, würde ich nicht auf irgendwelche Muster aus dem Internet vertrauen. Ich hab mich damals für eine Erstberatung bei einem Anwalt entschieden und bin hier gelandet – war unkompliziert und die haben mir in kurzer Zeit klar erklärt was ich wirklich unterschreiben muss und was nicht. Hat mir einiges an Kopfzerbrechen gespart.

    Für eine einfache GbR-Auflösung ist das oft keine große Sache, aber Sicherheit ist es wert.

    #786
    Sandra AvatarSandra
    Teilnehmer

    Noch ein kleiner Hinweis aus eigener Erfahrung: Denkt auch ans Finanzamt. Wenn die GbR steuerlich erfasst war (Steuernummer, Umsatzsteuer), müsst ihr die Auflösung dort melden und ggf. noch eine abschließende Steuererklärung für die Gesellschaft einreichen. Das zieht sich manchmal länger als man denkt, also lieber früh kümmern.

    Und falls ihr Mitarbeiter habt oder hattet – Arbeitsverhältnisse müssen natürlich auch ordentlich beendet werden, das ist nochmal ein eigenes Thema.

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