GBM-Forum — Geld · Business · Marketing › Foren › Geld & Finanzen › Schädlingsbefall in der Mietwohnung – wer zahlt das?
- Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 4 Teilnehmer und wurde zuletzt vor 1 Woche von
Daniel Wagner aktualisiert.
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Oktober 1, 2026 um 3:53 p.m. Uhr #1117
Lena HofmannTeilnehmerHallo zusammen, ich hab ein etwas ungewöhnliches Problem und bin mir nicht sicher wo ich damit hingehöre – hier oder eher Recht & Steuern. Kurze Version: In meiner Mietwohnung in Wien hab ich seit ein paar Wochen Schaben. Der Vermieter sagt, ich muss selbst einen Kammerjäger bezahlen, weil ich angeblich schuld bin. Ich glaub das nicht wirklich. Meine Frage: Kann ich die Kosten irgendwie steuerlich absetzen oder vom Vermieter zurückfordern, und wenn ja – wie dokumentiere ich das am besten für eine eventuelle Abrechnung?
Oktober 2, 2026 um 6:43 p.m. Uhr #1118
Thomas RichterTeilnehmerDie Kostenfrage hängt wirklich davon ab, ob du als Mieter nachweislich die Ursache bist oder nicht. Grundsätzlich gilt in Österreich: Wenn der Befall struktureller Natur ist (alte Rohre, Risse im Mauerwerk etc.), liegt die Pflicht beim Vermieter. Steuerlich absetzbar ist das als Mieter in der Regel nicht direkt, außer du nutzt einen Teil der Wohnung als Home Office – dann eventuell anteilig. Ich würde auf jeden Fall alles schriftlich festhalten: Fotos, Datum, Kommunikation mit dem Vermieter. Das hilft dir später bei einer Forderung enorm.
Oktober 3, 2026 um 7:20 a.m. Uhr #1119
SandraTeilnehmerIch hatte letztes Jahr fast genau dasselbe in Wien. Hab mich damals auch gestritten ob Mieter oder Vermieter zuständig ist. Letztlich hab ich selbst einen Kammerjäger bestellt damit das Problem überhaupt mal behoben wird, und dann die Rechnung dem Vermieter vorgelegt. Er hat nach einigem Hin und Her die Hälfte erstattet.
Wegen dem Kammerjäger selbst – ich hab bei kammerjaegerwien.at gute Erfahrungen gemacht, die waren schnell und haben auch eine ordentliche Rechnung ausgestellt, was für die spätere Abrechnung mit dem Vermieter wichtig war.
Steuerlich hast du da als Privatperson leider wenig Spielraum, das hat mir mein Steuerberater auch bestätigt.
Oktober 4, 2026 um 8:58 a.m. Uhr #1120
Daniel WagnerTeilnehmerGuter Hinweis mit der Rechnung – das ist wirklich entscheidend. Ohne saubere Dokumentation kannst du dem Vermieter gegenüber kaum was durchsetzen. Ich würde zusätzlich empfehlen, dem Vermieter den Befall vorab per eingeschriebenem Brief (oder zumindest E-Mail mit Lesebestätigung) zu melden, bevor du selbst tätig wirst. Sonst kannst du später schlecht argumentieren, dass er in Verzug war. Und falls er gar nicht reagiert, gibt’s in Wien die Schlichtungsstelle für Wohnrecht – die ist kostenlos und oft hilfreicher als man denkt.
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