Erbstreit im Familienunternehmen – wie habt ihr das geregelt?

GBM-Forum — Geld · Business · Marketing › Foren › Recht & Steuern › Erbstreit im Familienunternehmen – wie habt ihr das geregelt?

Ansicht von 4 Beiträgen – 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • #1272
    Thomas Richter, Redakteur Recht & SteuernThomas Richter
    Teilnehmer

    Mein Vater hat letztes Jahr sein Handwerksunternehmen hinterlassen (GmbH, ca. 15 Mitarbeiter). Wir sind drei Geschwister und natürlich ist direkt Streit ausgebrochen – wer bekommt die Anteile, wer führt weiter, wer wird ausbezahlt. Testamentarisch ist das leider nur grob geregelt, der Notar damals hat das nicht wirklich sauber durchgedacht. Jetzt blockieren wir uns gegenseitig, die Firma leidet darunter und ich weiß ehrlich gesagt nicht wie ich das überhaupt angehen soll. Hat jemand ähnliches erlebt und wie habt ihr das gelöst? Anwalt, Mediator, Gesellschafterversammlung?

    #1273
    Lena Hofmann — Marketing & SEO RedakteurinLena Hofmann
    Teilnehmer

    Das kenn ich leider aus Erzählungen von Kunden – klassische Situation wenn das Testament zu wenig in die Tiefe geht. Erster Schritt wäre aus meiner Sicht der Gesellschaftsvertrag der GmbH: was steht da drin zu Erbfolge und Einziehung von Anteilen? Das wird gerne vergessen, ist aber oft wichtiger als das Testament selbst.

    Wenn ihr euch grundsätzlich einigen wollt (also alle irgendwie gesprächsbereit sind), kann Mediation echt sinnvoll sein bevor ihr vor Gericht landet. Das spart Nerven und Geld. Ansonsten braucht jeder Beteiligte natürlich seinen eigenen Anwalt – einer für alle funktioniert bei echter Interessenslage nicht.

    #1274
    Christoph Müller AvatarChristoph Müller
    Teilnehmer

    Wir hatten vor ein paar Jahren so einen Fall im näheren Bekanntenkreis, Münsterland. Da hat sich der Streit über fast zwei Jahre hingezogen weil keiner richtig kompetente Beratung hatte. Irgendwann hat einer der Beteiligten dann über erbstreit münster einen Fachanwalt gefunden der auf genau sowas spezialisiert ist – Erbrecht plus Unternehmensnachfolge kombiniert. Das war der Wendepunkt, weil der Mann einfach wusste wie man sowas strukturiert ohne dass die Firma dabei draufgeht.

    Mein Rat: Such dir jemanden der beides kann, reines Erbrecht reicht bei einer GmbH oft nicht.

    #1275
    Marcus Keller, Redakteur FinanzenMarcus Keller
    Teilnehmer

    Was Lena sagt mit dem Gesellschaftsvertrag ist wirklich der Schlüssel. Ich hab selbst mal in sowas reingeschaut (anderer Kontext, Unternehmensberatung) – viele GmbH-Verträge haben Klauseln die verhindern dass Erben automatisch Gesellschafter werden. Das kann die Lage enorm vereinfachen ODER verkomplizieren, je nachdem.

    Und ja, solange ihr euch blockiert leidet die operative Seite. Ihr solltet notfalls erstmal intern klären wer übergangsweise die Geschäftsführung macht, damit die 15 Mitarbeiter nicht im Limbo hängen. Das kann man auch formlos beschließen während der Erbstreit läuft.

Ansicht von 4 Beiträgen – 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.