GBM-Forum — Geld · Business · Marketing › Foren › Recht & Steuern › Erbstreit im Familienunternehmen – wie habt ihr das geregelt?
- Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 4 Teilnehmer und wurde zuletzt vor 5 Tagen, 9 Stunden von
Marcus Keller aktualisiert.
-
AutorBeiträge
-
Oktober 15, 2026 um 7:14 p.m. Uhr #1272
Thomas RichterTeilnehmerMein Vater hat letztes Jahr sein Handwerksunternehmen hinterlassen (GmbH, ca. 15 Mitarbeiter). Wir sind drei Geschwister und natürlich ist direkt Streit ausgebrochen – wer bekommt die Anteile, wer führt weiter, wer wird ausbezahlt. Testamentarisch ist das leider nur grob geregelt, der Notar damals hat das nicht wirklich sauber durchgedacht. Jetzt blockieren wir uns gegenseitig, die Firma leidet darunter und ich weiß ehrlich gesagt nicht wie ich das überhaupt angehen soll. Hat jemand ähnliches erlebt und wie habt ihr das gelöst? Anwalt, Mediator, Gesellschafterversammlung?
Oktober 17, 2026 um 7:58 a.m. Uhr #1273
Lena HofmannTeilnehmerDas kenn ich leider aus Erzählungen von Kunden – klassische Situation wenn das Testament zu wenig in die Tiefe geht. Erster Schritt wäre aus meiner Sicht der Gesellschaftsvertrag der GmbH: was steht da drin zu Erbfolge und Einziehung von Anteilen? Das wird gerne vergessen, ist aber oft wichtiger als das Testament selbst.
Wenn ihr euch grundsätzlich einigen wollt (also alle irgendwie gesprächsbereit sind), kann Mediation echt sinnvoll sein bevor ihr vor Gericht landet. Das spart Nerven und Geld. Ansonsten braucht jeder Beteiligte natürlich seinen eigenen Anwalt – einer für alle funktioniert bei echter Interessenslage nicht.
Oktober 19, 2026 um 2:03 a.m. Uhr #1274
Christoph MüllerTeilnehmerWir hatten vor ein paar Jahren so einen Fall im näheren Bekanntenkreis, Münsterland. Da hat sich der Streit über fast zwei Jahre hingezogen weil keiner richtig kompetente Beratung hatte. Irgendwann hat einer der Beteiligten dann über erbstreit münster einen Fachanwalt gefunden der auf genau sowas spezialisiert ist – Erbrecht plus Unternehmensnachfolge kombiniert. Das war der Wendepunkt, weil der Mann einfach wusste wie man sowas strukturiert ohne dass die Firma dabei draufgeht.
Mein Rat: Such dir jemanden der beides kann, reines Erbrecht reicht bei einer GmbH oft nicht.
Oktober 19, 2026 um 3:20 p.m. Uhr #1275
Marcus KellerTeilnehmerWas Lena sagt mit dem Gesellschaftsvertrag ist wirklich der Schlüssel. Ich hab selbst mal in sowas reingeschaut (anderer Kontext, Unternehmensberatung) – viele GmbH-Verträge haben Klauseln die verhindern dass Erben automatisch Gesellschafter werden. Das kann die Lage enorm vereinfachen ODER verkomplizieren, je nachdem.
Und ja, solange ihr euch blockiert leidet die operative Seite. Ihr solltet notfalls erstmal intern klären wer übergangsweise die Geschäftsführung macht, damit die 15 Mitarbeiter nicht im Limbo hängen. Das kann man auch formlos beschließen während der Erbstreit läuft.
-
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.