Affiliate-Einnahmen aus USA — wie buche ich das korrekt?

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  • #183
    Felix Herrmann AvatarFelix Herrmann
    Teilnehmer

    Habe seit ein paar Monaten Einnahmen von einem US-Affiliate-Partner (in USD). Mein Steuerberater sagt mir „Reverse Charge — keine deutsche USt“, aber wie buche ich das genau? Wechselkurs vom Tag der Auszahlung oder vom Tag der Provision? Und muss ich das in der ZM melden?

    #185
    Christoph Müller AvatarChristoph Müller
    Teilnehmer

    Lieber Felix, korrekte Antwort hängt von Details ab:

    1. USt-rechtlich: Wenn der US-Anbieter B2B ist (was bei Affiliate-Programmen meist der Fall ist), greift Reverse Charge in der EU NICHT, da das Drittland ist. Sie schulden in Deutschland KEINE USt auf diese Einnahme. Diese Einnahmen gehen NICHT in die UStVA / ZM, da kein EU-Bezug.

    2. Einkommensteuerlich: Vollständig steuerpflichtig in Deutschland (Wohnsitzprinzip). USA-Provisionen sind Betriebseinnahmen.

    3. Wechselkurs: Maßgeblich ist der Tag der vereinnahmen Provision (also Tag der Gutschrift / Auszahlung). Sie können entweder den exakten Tageskurs der Bundesbank verwenden ODER den monatlichen Durchschnittskurs des BMF (vereinfacht, zulässig). Für kleinere Beträge nehmen Mandanten meist letzteren.

    Wichtig: Bitte Form W-8BEN beim US-Anbieter eingereicht haben, sonst behalten die 30% US-Quellensteuer ein.

    #186
    Tom B. AvatarTom B.
    Teilnehmer

    Felix, kann Christoph nur unterschreiben. Was viele vergessen: Selbst wenn US-Quellensteuer einbehalten wurde, ist sie in DE oft anrechenbar (DBA US-DE). Aber nur wenn du die Belege sauber hast. Lass dir vom US-Anbieter die 1099-MISC oder 1042-S geben.

    #187
    Felix Herrmann AvatarFelix Herrmann
    Teilnehmer

    @Christoph großartig, das beantwortet alles. Form W-8BEN hatte ich tatsächlich noch nicht eingereicht — danke, da hätte mich die 30% Quellensteuer hart erwischt! @Tom danke für den DBA-Hinweis.

    #188
    kim.dev Avatarkim.dev
    Teilnehmer

    Christoph, eine Ergänzungsfrage: Was ist mit Affiliate-Programmen aus dem Vereinigten Königreich (post-Brexit)? Greift da auch das Drittlands-Regime?

    #189
    Christoph Müller AvatarChristoph Müller
    Teilnehmer

    Lieber Kim, korrekt — UK ist seit Brexit ein Drittland. Behandlung wie USA, kein Reverse Charge in DE-USt-rechtlicher Hinsicht, keine ZM. Allerdings gibt es vereinzelt UK-Affiliate-Programme, die noch eine EU-Tochter (z.B. Irland) für ihre Abrechnung nutzen — da gilt dann wieder EU-Reverse-Charge. Bitte im konkreten Fall prüfen.

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