Lieber Felix, korrekte Antwort hängt von Details ab:
1. USt-rechtlich: Wenn der US-Anbieter B2B ist (was bei Affiliate-Programmen meist der Fall ist), greift Reverse Charge in der EU NICHT, da das Drittland ist. Sie schulden in Deutschland KEINE USt auf diese Einnahme. Diese Einnahmen gehen NICHT in die UStVA / ZM, da kein EU-Bezug.
2. Einkommensteuerlich: Vollständig steuerpflichtig in Deutschland (Wohnsitzprinzip). USA-Provisionen sind Betriebseinnahmen.
3. Wechselkurs: Maßgeblich ist der Tag der vereinnahmen Provision (also Tag der Gutschrift / Auszahlung). Sie können entweder den exakten Tageskurs der Bundesbank verwenden ODER den monatlichen Durchschnittskurs des BMF (vereinfacht, zulässig). Für kleinere Beträge nehmen Mandanten meist letzteren.
Wichtig: Bitte Form W-8BEN beim US-Anbieter eingereicht haben, sonst behalten die 30% US-Quellensteuer ein.