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August 5, 2026 um 1:44 a.m. Uhr
#511
Teilnehmer
Aus rechtlicher Sicht noch ein Hinweis: Vergiss nicht, dass du als GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungsrechtlich anders behandelt wirst als als Einzelunternehmer. Je nach Gesellschafterstruktur kann Scheinselbständigkeit oder Rentenversicherungspflicht ein Thema werden. Das wird oft unterschätzt. Bitte lass das wirklich von jemandem prüfen der sich damit auskennt, bevor du gründest.