Antwort auf: Mietkosten explodieren – welche Nebenkosten kann ich wirklich absetzen?

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Thomas Richter, Redakteur Recht & SteuernThomas Richter
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Die Grundregel ist eigentlich recht simpel: Wenn du ein klar abgegrenztes Arbeitszimmer hast, das ausschließlich beruflich genutzt wird, kannst du die anteiligen Kosten nach Quadratmetern aufteilen. Also Gesamtfläche der Wohnung vs. Fläche des Büros – und genau diesen Prozentsatz der Nebenkosten absetzt du dann.

Das gilt für Strom, Heizung, Internet (da aber oft Pauschale 50/50), und ja, grundsätzlich auch für einmalige Sonderkosten wie Reparaturen oder eben Schädlingsbekämpfung, sofern der Befall die gesamte Wohnung betraf. Wichtig ist, alle Belege sauber aufzuheben und die Aufteilung nachvollziehbar dokumentieren zu können. Bei größeren Beträgen würd ich das kurz mit einem Steuerberater besprechen, die haben da manchmal noch Tricks.