Antwort auf: Freiberufler im Elektrobereich – welche Sicherheitspflichten gelten?

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Marcus Keller, Redakteur FinanzenMarcus Keller
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Zur Haftungsfrage: Als Subunternehmer solltest du unbedingt schauen, was im Vertrag mit dem Auftraggeber steht. Oft werden dort Haftungsfreistellungen vereinbart oder umgekehrt – Pflichten auf dich abgewälzt, die eigentlich beim Hauptunternehmer lägen. Lass den Vertrag im Zweifelsfall von einem Anwalt oder Steuerberater mit Gewerbeerfahrung kurz checken. Und dokumentiere deine Qualifikationen und Nachweise ordentlich, das ist im Streitfall Gold wert.