Freiberufler im Elektrobereich – welche Sicherheitspflichten gelten?

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  • #721
    Lukas B. AvatarLukas B.
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    Ich bin seit kurzem als freiberuflicher Elektriker tätig und arbeite manchmal als Subunternehmer für größere Betriebe. Jetzt hat mir ein Auftraggeber gesagt, ich müsse bestimmte Sicherheitsregeln nach DIN VDE nachweislich kennen und einhalten, sonst darf ich auf der Baustelle nicht arbeiten. Ich frage mich: Ist das eine rein rechtliche Absicherung seitens des Auftraggebers, oder habe ich als Selbständiger wirklich eigenständige Pflichten, die ich dokumentieren muss? Und was passiert eigentlich haftungsmäßig, wenn was passiert und ich das nicht nachweisen kann?

    #722
    Lena Hofmann — Marketing & SEO RedakteurinLena Hofmann
    Teilnehmer

    Das ist tatsächlich beides – der Auftraggeber sichert sich ab, aber du hast als Selbständiger auch eigene Pflichten. Gerade im Elektrobereich gilt: Wenn du eigenverantwortlich arbeitest, bist du für die Einhaltung der einschlägigen Normen selbst verantwortlich. Haftungsmäßig kann es richtig eng werden, wenn bei einem Unfall nachgewiesen wird, dass du die relevanten Sicherheitsvorschriften nicht kanntest oder nicht dokumentiert hast. Ich würde empfehlen, das schriftlich festzuhalten – zum Beispiel in einer kurzen Eigenerklärung, dass du die relevanten Normen kennst und anwendest. Das schützt dich zumindest im Streitfall ein Stück weit.

    #723
    Thomas Richter, Redakteur Recht & SteuernThomas Richter
    Teilnehmer

    Ich hatte mal eine ähnliche Situation als ich angefangen habe, für verschiedene Auftraggeber zu arbeiten. War am Anfang auch etwas überfordert mit dem ganzen Normenkram. Ich hab damals die 5 Sicherheitsregeln nochmal in Ruhe durchgelesen – das hat mir wirklich geholfen, das Thema strukturiert zu verstehen, bevor ich in irgendwelche Verhandlungen mit Auftraggebern gegangen bin. Gerade wenn du das gegenüber einem Auftraggeber vertreten musst, hilft es enorm, wenn du selbst sicher bist was dahintersteckt.

    #724
    Marcus Keller, Redakteur FinanzenMarcus Keller
    Teilnehmer

    Zur Haftungsfrage: Als Subunternehmer solltest du unbedingt schauen, was im Vertrag mit dem Auftraggeber steht. Oft werden dort Haftungsfreistellungen vereinbart oder umgekehrt – Pflichten auf dich abgewälzt, die eigentlich beim Hauptunternehmer lägen. Lass den Vertrag im Zweifelsfall von einem Anwalt oder Steuerberater mit Gewerbeerfahrung kurz checken. Und dokumentiere deine Qualifikationen und Nachweise ordentlich, das ist im Streitfall Gold wert.

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