Antwort auf: Pflichtverteidiger – wann hat man eigentlich Anspruch darauf?

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Lena Hofmann — Marketing & SEO RedakteurinLena Hofmann
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Das stimmt, einen Pflichtverteidiger kann man unter bestimmten Voraussetzungen bekommen. Das nennt sich notwendige Verteidigung – das ist geregelt in § 140 StPO. Klassische Fälle sind z.B. wenn dir eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht, oder wenn das Verfahren besonders komplex ist. Bei Steuerhinterziehung kann das durchaus relevant sein, gerade wenn höhere Summen im Raum stehen. Der Antrag läuft in der Regel über das Gericht – also sobald Anklage erhoben wurde. Bis dahin bist du im Ermittlungsverfahren noch auf dich gestellt, leider.