Pflichtverteidiger – wann hat man eigentlich Anspruch darauf?

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  • #864
    Daniel Wagner — Online-Business RedakteurDaniel Wagner
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    Hallo zusammen, ich bin selbständig und hab gerade eine ziemlich unangenehme Situation. Gegen mich läuft ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Steuerhinterziehung – ich glaube, das ist ein Missverständnis, aber trotzdem. Mein Steuerberater meinte, ich sollte unbedingt einen Anwalt einschalten, aber die Kosten machen mir Sorgen. Ich hab irgendwo gelesen, dass man unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflichtverteidiger gestellt bekommt, der vom Staat bezahlt wird. Stimmt das so? Und wie läuft das ab – stellt man selbst einen Antrag oder wird das automatisch gemacht?

    #865
    Lena Hofmann — Marketing & SEO RedakteurinLena Hofmann
    Teilnehmer

    Das stimmt, einen Pflichtverteidiger kann man unter bestimmten Voraussetzungen bekommen. Das nennt sich notwendige Verteidigung – das ist geregelt in § 140 StPO. Klassische Fälle sind z.B. wenn dir eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht, oder wenn das Verfahren besonders komplex ist. Bei Steuerhinterziehung kann das durchaus relevant sein, gerade wenn höhere Summen im Raum stehen. Der Antrag läuft in der Regel über das Gericht – also sobald Anklage erhoben wurde. Bis dahin bist du im Ermittlungsverfahren noch auf dich gestellt, leider.

    #866
    Sandra AvatarSandra
    Teilnehmer

    Ich hatte vor ein paar Jahren selbst sowas Ähnliches, nicht Steuern, aber ein Strafverfahren als Selbständige. Da hab ich mich erstmal total im Dunkeln gefühlt, weil man als Laie echt nicht weiß wie das alles zusammenhängt. Ich hab damals auf der Seite von einem pflichtverteidiger nachgelesen und das hat mir schon mal einen guten Überblick gegeben, wann der Anspruch besteht und wie man vorgeht. Hat mir zumindest geholfen, die richtigen Fragen zu stellen bevor ich dann doch einen eigenen Anwalt genommen hab.

    #867
    Thomas Richter, Redakteur Recht & SteuernThomas Richter
    Teilnehmer

    Ergänzend noch: Im Ermittlungsverfahren hast du wie Lena schon gesagt hat noch keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, aber du kannst trotzdem frühzeitig einen Wahlverteidiger einschalten und bei ihm nach Zahlungsmodalitäten fragen – viele machen da was möglich. Und gerade bei Steuerhinterziehung gilt: Je früher ein Anwalt eingeschaltet wird, desto besser. Aussagen gegenüber den Behörden ohne Anwalt können dir später echt schaden.

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