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August 29, 2026 um 12:00 p.m. Uhr
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Ergänzend noch: Im Ermittlungsverfahren hast du wie Lena schon gesagt hat noch keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, aber du kannst trotzdem frühzeitig einen Wahlverteidiger einschalten und bei ihm nach Zahlungsmodalitäten fragen – viele machen da was möglich. Und gerade bei Steuerhinterziehung gilt: Je früher ein Anwalt eingeschaltet wird, desto besser. Aussagen gegenüber den Behörden ohne Anwalt können dir später echt schaden.