Betrugsvorwurf wegen Rechnungsfehler – was tun?

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  • #814
    Lena Hofmann — Marketing & SEO RedakteurinLena Hofmann
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    Hallo zusammen, ich sitze gerade ziemlich fassungslos hier. Ich bin selbständig als Webdesigner und habe einem Kunden versehentlich zweimal die gleiche Rechnung geschickt – er hat auch beide Male gezahlt, was ich erst Monate später beim Durchsehen meiner Buchhaltung gemerkt hab. Ich hab ihm sofort Bescheid gegeben und das Geld zurücküberwiesen. Jetzt droht er mir trotzdem mit Anzeige wegen Betrug. Ist das überhaupt rechtlich möglich wenn ich es selbst gemeldet hab und alles zurückgezahlt wurde? Hat da jemand Erfahrung mit sowas?

    #815
    Thomas Richter, Redakteur Recht & SteuernThomas Richter
    Teilnehmer

    Erstmal tief durchatmen. Wenn du den Fehler selbst gemeldet und den Betrag sofort zurückgezahlt hast, sieht das aus strafrechtlicher Sicht schon mal deutlich besser aus als wenn er es selbst entdeckt hätte. Betrug setzt nämlich Vorsatz voraus – du musst also bewusst täuschen wollen. Ein Versehen bei der Rechnungsstellung ist da ein ganz anderer Sachverhalt. Trotzdem kann er natürlich Anzeige erstatten, das hindert ihn niemand dran. Die Frage ist ob die Staatsanwaltschaft das dann überhaupt aufgreift.

    #816
    Sandra AvatarSandra
    Teilnehmer

    Ich hatte mal eine ähnlich unangenehme Situation, auch so ein Streit mit einem Kunden der mit Strafanzeige gedroht hat. Ich hab mich damals an einen Anwalt für Strafrecht gewandt bevor ich irgendwas Schriftliches an den Kunden geschickt hab – das war wirklich goldrichtig. Ich bin durch eine Suche auf hilfe-strafrecht-mainz.de gelandet, die haben mir zumindest erstmal telefonisch erklärt wie die Lage aussieht. In deinem Fall klingt das nach keinem echten Vorsatz, aber lass das lieber jemanden mit Fachkenntnis einschätzen bevor du noch mehr mit dem Kunden kommunizierst.

    #817
    Lukas B. AvatarLukas B.
    Teilnehmer

    Der Hinweis mit dem Anwalt ist wichtig – gerade was du dem Kunden jetzt noch schreibst oder sagst kann relevant werden. Ich würd auf keinen Fall mehr ohne rechtliche Beratung irgendwas schriftlich verschicken. Für die Buchhaltungsseite: dokumentier alles sauber, Kontoauszüge mit der Rücküberweisung, deine Korrespondenz in der du ihn informiert hast usw. Das zeigt den Ablauf und hilft dir wenn es doch zu was kommt.

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