GBM-Forum — Geld · Business · Marketing › Foren › Geld & Finanzen › Erbschaft angenommen aber Nachlassverbindlichkeiten übersteigen Vermögen – was tun?
- Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 4 Teilnehmer und wurde zuletzt vor 2 Wochen, 5 Tagen von
Lena Hofmann aktualisiert.
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August 17, 2026 um 12:42 a.m. Uhr #771
SandraTeilnehmerHallo zusammen, ich stecke gerade in einer ziemlich blöden Situation. Meine Tante ist letzten Herbst gestorben und ich hab die Erbschaft angenommen – dummerweise ohne vorher genau zu prüfen, wie hoch die Schulden sind. Jetzt stellt sich raus, dass da noch ein laufender Kredit und offene Rechnungen sind, die den eigentlichen Nachlass (ein kleines Grundstück) wertmäßig fast auffressen. Ich hab keine Ahnung wie ich da jetzt am besten vorgehe. Kann ich das Grundstück irgendwie verwerten ohne selbst in die Haftung zu rutschen? Hat da jemand Erfahrung mit solchen Konstellationen?
August 18, 2026 um 2:48 a.m. Uhr #772
Thomas RichterTeilnehmerDas ist tatsächlich eine knifflige Lage. Grundsätzlich haftest du als Erbe für Nachlassverbindlichkeiten, aber nur mit dem Nachlassvermögen selbst – nicht mit deinem Privatvermögen, solange du die Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragst. Das ist der entscheidende Schritt, den viele vergessen. Du kannst beim Nachlassgericht einen Antrag auf Nachlassverwaltung stellen, dann wird ein Verwalter eingesetzt und dein eigenes Vermögen bleibt außen vor. Für das Grundstück gilt dann: es fließt in die Masse, aber du stehst nicht persönlich gerade. Fristen beachten ist dabei extrem wichtig – am besten bald handeln.
August 19, 2026 um 1:41 a.m. Uhr #773
Felix HerrmannTeilnehmerIch war vor zwei Jahren in einer ähnlichen Situation nach dem Tod meines Vaters. Was Thomas sagt stimmt, aber ich hab noch einen anderen Aspekt kennengelernt: manchmal lohnt es sich zu prüfen, ob das Grundstück trotzdem verwertbar ist und ob man damit die Schulden zumindest teilweise abdecken kann – also quasi eine geordnete Abwicklung ohne gleich Insolvenz. Ich hab mich damals bei erbrechtfinanzierung.de informiert, die haben sich auf genau solche Fälle spezialisiert wo Erbschaft und Finanzierungsfragen zusammenkommen. Hat mir zumindest geholfen erstmal zu verstehen welche Optionen überhaupt auf dem Tisch liegen.
August 19, 2026 um 4:26 p.m. Uhr #774
Lena HofmannTeilnehmerErgänzend noch: die Frist für den Antrag auf Nachlassinsolvenz ist drei Monate ab Kenntnis der Überschuldung. Die läuft schneller ab als man denkt. Und unbedingt schauen ob du vielleicht noch innerhalb der Ausschlagungsfrist bist – die beträgt 6 Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft, bei Auslandsbezug sogar 6 Monate. Falls du die noch nicht verpasst hast, wäre eine Ausschlagung eventuell die sauberste Lösung. Ich würd auf jeden Fall zusätzlich einen Fachanwalt für Erbrecht konsultieren bevor du irgendwelche Schritte unternimmst, das ist nichts wo man sich allein durchkämpfen sollte.
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