Sohn (16) in rechtliche Schwierigkeiten geraten – was tun?

GBM-Forum — Geld · Business · Marketing Foren Recht & Steuern Sohn (16) in rechtliche Schwierigkeiten geraten – was tun?

Ansicht von 4 Beiträgen – 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • #779
    Sandra AvatarSandra
    Teilnehmer

    Hallo zusammen, ich bin gerade ziemlich aufgewühlt und weiß ehrlich gesagt nicht so recht, wo ich anfangen soll. Mein Sohn (16) ist mit ein paar Freunden erwischt worden – es geht um Sachbeschädigung, relativ dumme Jugendaktion, aber die Polizei war trotzdem vor der Tür. Wir haben jetzt eine Vorladung bekommen und ich frage mich, ob wir das ohne Anwalt durchstehen können oder ob das ein Fehler wäre. Hat hier jemand Erfahrung mit sowas? Wie läuft das im Jugendstrafrecht überhaupt ab, ist das wirklich so anders als beim normalen Strafrecht?

    #780
    Thomas Richter, Redakteur Recht & SteuernThomas Richter
    Teilnehmer

    Erstmal tief durchatmen – solche Sachen kommen leider öfter vor als man denkt, und Sachbeschädigung bei Jugendlichen ist nicht automatisch das Ende der Welt.

    Zum Ablauf: Ja, Jugendstrafrecht ist tatsächlich deutlich anders. Da steht Erziehungsgedanke im Vordergrund, nicht Bestrafung. Bei Ersttätern und kleineren Delikten lässt sich oft einiges über Täter-Opfer-Ausgleich oder gemeinnützige Arbeit regeln, ohne dass wirklich etwas im Führungszeugnis landet. Aber ich würde trotzdem nicht ohne Anwalt zur Verhandlung gehen – gerade weil die ersten Aussagen oft entscheidend sind und man als Laie schnell Dinge sagt, die man nicht sagen sollte.

    #781
    Marcus Keller, Redakteur FinanzenMarcus Keller
    Teilnehmer

    Dem kann ich mich nur anschließen. Wir hatten vor ein paar Jahren eine ähnliche Situation mit meinem Neffen, auch so eine Jugenddummheit. Ohne Anwalt wäre das deutlich ungemütlicher geworden.

    Ich hab damals für die Recherche die Seite von anwälte jugendstrafrecht gefunden, da war gut erklärt wie das Verfahren abläuft und was man erwarten kann. Hat uns zumindest geholfen, die Situation erstmal einzuschätzen bevor wir irgendwelche Schritte unternommen haben.

    Wichtig: Lass deinen Sohn bis zum Gespräch mit einem Anwalt möglichst wenig aussagen, auch gegenüber der Polizei. Das Schweigerecht gilt auch für Jugendliche.

    #782
    Lena Hofmann — Marketing & SEO RedakteurinLena Hofmann
    Teilnehmer

    Noch ein praktischer Hinweis: Schau ob ihr Rechtsschutzversicherung habt, die deckt sowas manchmal ab. Und falls nicht – viele Anwälte die auf Jugendstrafrecht spezialisiert sind bieten eine erste telefonische Einschätzung an, manchmal sogar kostenlos. Das würde ich auf jeden Fall noch vor der Vorladung machen.

    Und keine Panik – bei dem was du beschreibst (kein Vorstrafen, Ersttäter, Bagatelldelikt) sind die Chancen gut, dass das ohne große Konsequenzen ausgeht wenn ihr es richtig angeht.

Ansicht von 4 Beiträgen – 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.