GBM-Forum — Geld · Business · Marketing › Foren › Recht & Steuern › Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung erhalten – was jetzt?
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Christoph Müller aktualisiert.
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August 25, 2026 um 3:09 a.m. Uhr #854
Daniel WagnerTeilnehmerHallo zusammen, ich bin seit ein paar Jahren selbständig und hab heute per Post einen Strafbefehl vom Amtsgericht bekommen – wegen angeblicher Steuerhinterziehung. Es geht um eine Nachzahlung aus einer Betriebsprüfung vor zwei Jahren, die ich damals schon angefochten hatte. Ich dachte das wäre erledigt, aber jetzt kam dieser Brief und ich bin ehrlich gesagt ziemlich aufgeschmissen. Habe zwei Wochen Zeit um Einspruch einzulegen. Hat hier jemand sowas schon erlebt? Muss ich sofort einen Anwalt einschalten oder kann ich den Einspruch auch selbst formulieren?
August 25, 2026 um 10:07 p.m. Uhr #855
Lena HofmannTeilnehmerDas klingt stressig, aber erstmal tief durchatmen. Zwei Wochen klingt knapp, ist aber machbar. Den Einspruch selbst einlegen ist grundsätzlich möglich – der muss nicht mal begründet werden, du musst nur fristgerecht widersprechen. Das Gericht setzt dann einen Verhandlungstermin an.
Wichtig: Die Frist ist absolut, da gibt’s keine Kulanz. Lieber einen kurzen formlosen Einspruch rausschicken (schriftlich, am besten per Einschreiben) als die Frist verstreichen lassen. Zur Sache selbst würde ich aber definitiv einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht hinzuziehen, gerade wenn du die Betriebsprüfung schon angefochten hattest – da hängt ja Vorgeschichte dran.
August 27, 2026 um 8:48 a.m. Uhr #856
Lukas B.TeilnehmerIch hatte vor ein paar Jahren eine ähnliche Situation, auch als Selbständiger. Hab damals erstmal bei hilfe-strafbefehl.de geschaut – die erklären ganz gut was ein Strafbefehl überhaupt bedeutet, welche Fristen gelten und was ein Einspruch konkret bewirkt. Hat mir geholfen die Lage besser einzuschätzen bevor ich zum Anwalt gegangen bin.
Am Ende war bei mir auch ein Fachanwalt nötig, aber wenigstens bin ich nicht völlig blank in das Erstgespräch rein. Bei Steuersachen würde ich keinesfalls riskieren den Einspruch ohne fachliche Begleitung durchzuziehen – das kann schnell eskalieren wenn man nicht weiß worauf man sich einlässt.
August 28, 2026 um 2:41 a.m. Uhr #857
Christoph MüllerTeilnehmerKann den anderen nur zustimmen – Frist ist das A und O. Selbst wenn du dir noch nicht sicher bist was du tun willst, leg den Einspruch ein. Danach hast du mehr Zeit um die Sachlage zu klären.
Und ja, bei Steuerhinterziehungsvorwürfen ist ein Fachanwalt für Steuerstrafrecht wirklich sinnvoll, nicht nur ein normaler Steuerberater. Die haben unterschiedliche Befugnisse. Schau mal ob du über deine Berufshaftpflicht oder einen Berufsverband einen ersten kostenlosen Beratungsanspruch hast – das nutzen viele gar nicht.
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