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Juni 14, 2026 um 9:50 p.m. Uhr als Antwort auf: Affiliate-Einnahmen aus USA — wie buche ich das korrekt? #189
Christoph MüllerTeilnehmerLieber Kim, korrekt — UK ist seit Brexit ein Drittland. Behandlung wie USA, kein Reverse Charge in DE-USt-rechtlicher Hinsicht, keine ZM. Allerdings gibt es vereinzelt UK-Affiliate-Programme, die noch eine EU-Tochter (z.B. Irland) für ihre Abrechnung nutzen — da gilt dann wieder EU-Reverse-Charge. Bitte im konkreten Fall prüfen.
Juni 11, 2026 um 9:37 a.m. Uhr als Antwort auf: Affiliate-Einnahmen aus USA — wie buche ich das korrekt? #185
Christoph MüllerTeilnehmerLieber Felix, korrekte Antwort hängt von Details ab:
1. USt-rechtlich: Wenn der US-Anbieter B2B ist (was bei Affiliate-Programmen meist der Fall ist), greift Reverse Charge in der EU NICHT, da das Drittland ist. Sie schulden in Deutschland KEINE USt auf diese Einnahme. Diese Einnahmen gehen NICHT in die UStVA / ZM, da kein EU-Bezug.
2. Einkommensteuerlich: Vollständig steuerpflichtig in Deutschland (Wohnsitzprinzip). USA-Provisionen sind Betriebseinnahmen.
3. Wechselkurs: Maßgeblich ist der Tag der vereinnahmen Provision (also Tag der Gutschrift / Auszahlung). Sie können entweder den exakten Tageskurs der Bundesbank verwenden ODER den monatlichen Durchschnittskurs des BMF (vereinfacht, zulässig). Für kleinere Beträge nehmen Mandanten meist letzteren.
Wichtig: Bitte Form W-8BEN beim US-Anbieter eingereicht haben, sonst behalten die 30% US-Quellensteuer ein.
Juni 6, 2026 um 12:29 p.m. Uhr als Antwort auf: GmbH gründen für MicroSaaS — Ja oder Nein bei <50k MRR? #178
Christoph MüllerTeilnehmerLieber Kim, das ist eine Frage die ich in der Kanzlei sehr oft bekomme. Mein Ansatz dazu, völlig unabhängig von Beratungsmandaten:
Pro GmbH früh:
- Beschränkte Haftung (insbesondere wichtig wenn dein SaaS Datenschutz-Risiken birgt)
- Bessere Verhandlungsposition bei potenziellen Investoren oder Buyout
- Möglichkeit der Gewinnthesaurierung (Körperschaftsteuer 15% + GewSt vs. Einkommensteuer-Spitzensatz)
Contra GmbH früh:
- Gründungskosten ca. 800-1500 € + laufende Kosten (Jahresabschluss 1.500-3.000 €, IHK-Beiträge etc.)
- Bei niedrigem Gewinn höhere Gesamt-Steuerlast als Einzelunternehmer (Doppelbesteuerung)
- Mehr Bürokratie (HGB-Bilanz, Veröffentlichung im Bundesanzeiger)
Pragmatischer Daumenwert: Ab 50.000 € Jahresgewinn fängt es an, sich steuerlich zu rechnen. UNTERHALB davon nur wenn Haftungs- oder Investor-Argumente greifen. UG (haftungsbeschränkt) ist ein schlechter Kompromiss — gleicher Aufwand wie GmbH, aber schlechteres Image und Wachstumshemmung.
Mai 19, 2026 um 4:14 p.m. Uhr als Antwort auf: Brauche ich als Etsy-Verkäuferin wirklich einen Steuerberater? #71
Christoph MüllerTeilnehmerSehr geehrte Sandra, als Steuerberater muss ich natürlich vorbelastet sein bei dieser Frage. Aber ich versuche es ehrlich:
Bei 28.000 € Umsatz als Einzelunternehmerin liegen Sie eindeutig oberhalb der Kleinunternehmer-Grenze (22.000 € Vorjahr). Das bedeutet:
- Umsatzsteuer-Pflicht mit allen damit verbundenen Themen (Vorsteuer, OSS-Verfahren bei EU-Etsy-Kunden, ggf. Reverse Charge bei Materialeinkauf aus dem Ausland)
- Ab 80.000 € Gewinn auch Bilanzierungspflicht
- Etsy-spezifisch: Die Auswertung der Etsy-Reports erfordert Übung — Etsy verrechnet bereits einbehaltene USt, das wird oft falsch gebucht
Mein praktischer Rat: Sie können die laufende Buchhaltung weiter selbst machen, aber die Jahreserklärung sollten Sie professionell prüfen lassen. Kostet ca. 800-1.200 € — und meine Erfahrung ist, dass wir bei Etsy-Verkäufern fast immer Korrekturen finden, die diesen Betrag rechtfertigen.
Die Aussage Ihres Mannes kann ich aus Beratersicht so nicht stehen lassen. ;-)
Mai 18, 2026 um 7:43 p.m. Uhr als Antwort auf: ETF-Sparplan vs. eigene Immobilie für Solo-Unternehmer — was ist besser? #78
Christoph MüllerTeilnehmerLieber Tom, eine wichtige Steuerperspektive die in der Diskussion oft fehlt:
Als Solo-Selbständiger haben Sie ein Vorsorgeproblem, das viele unterschätzen — die gesetzliche Rente fällt für Sie weitgehend weg. Eine Eigentumswohnung kann hier durchaus Sinn machen, aber NICHT als reine Geldanlage, sondern als spätere Eigennutzung im Alter.
ETF-Sparplan ist steuerlich unkompliziert (Teilfreistellung bei Aktien-ETFs), Immobilien werden steuerlich komplexer (Spekulationsfrist 10 Jahre, Abschreibung, ggf. Vermietungseinkünfte).
Wenn ich raten müsste: 60.000 € in einen breit gestreuten ETF, 20.000 € als Liquiditätsreserve. Immobilie erst, wenn Sie wissen wo Sie im Alter leben möchten.
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